KDG ohne ARD und ZDF
Wie heute bekannt gegeben wurde, scheiterten jüngste Verhandlungen der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF mit der Kabel Deutschland GmbH (KDG). Ziel dieser war es die Bedingungen, die für den digitalen Empfang gelten, zu beeinflußen.
So war es unter anderem Ziel der beiden Fernsehsender, mit Hilfe von offenen technischen Standards die Verbreitung digitaler Kabelempfangsgeräte zu fördern. KDG hingegen plante, lediglich an Pay-TV taugliche Endgeräte ein Gütesiegel zu vergeben. Prof. Jobst Plog, ARD-Vorsitzender, kommentierte die Quittierung der bestehenden Verträge sowie den Abbruch der Verhandlungen wie folgt:
„Wir müssen auf einer angemessenen Darstellung und Entwicklung unserer Digitalangebote in den Kabelnetzen der KDG bestehen. Dies schließt auch die auf der Multimedia Home Platform (MHP) basierenden multimedialen und interaktiven Zusatzangebote ein. Die ARD steht hinter dem Ziel der Digitalisierung der Verbreitungswege und stellt dies gemeinsam mit dem ZDF nicht zuletzt beim digitalen terrestrischen Fernsehen (DVB-T) unter Beweis. Wir brauchen aber faire Bedingungen - auch im Kabel.“
Weiterhin wurde der im digitalen Fernsehangebot der KDG verbreitete "Navigator" - eine elektronische Programmübersicht - bemängelt, da sich die Kabel Deutschland GmbH laut Aussage von ARD und ZDF nicht befähigt sah, eine diskriminierungsfreie Abbildung zu garantieren.
Unbeachtet der jüngsten Vertragskündigungen wollen die öffentlich-rechtlichen Sender der Kabel Deutschland GmbH noch bis zum 31. März 2004 gestatten, die digitalen Programm-Bouquets "ARD Digital" und "ZDF Vision" mit allen zugehörigen Programmen sowie den Zusatzangeboten weiter auszustrahlen. Eine Wiederaufnahme der Verhandlungen wird nicht ausgeschlossen - ein Miteinander statt der gegenseitigen Beschränkung wird aber vorausgesetzt, so die Presseerklärung weiter.