MSI DR8-A und TEAC DVW58G im Test: 8x-DVD-Brenner im Vergleich
4/5Zugriffszeiten
Auf dem Gebiet der Zugriffszeiten nehmen sich beide Laufwerke nicht viel und können sich jeweils im ersten Drittel einreihen, sodass es hier im Gegensatz zu den Erkennungszeiten nichts zu beanstanden gibt.
Erkennungszeiten
In Sachen Erkennungszeiten sieht MSI DR8-A leider ähnlich alt aus wie sein Vorgänger, wobei der Zeitunterschied eventuell auf unterschiedliche Rohlinge zurückzuführen ist. Das Modell von TEAC kann sich zwar auf den vorderen Plätzen einreihen, jedoch dauert es auch hier sehr lange, bis ein Medium nach dem Einlegen endlich auf dem Bildschirm als eingelegt erscheint.
Im Folgenden sind die genauen Werte aufgeführt, aus denen sich der Durchschnittswert ergibt. Bei CDs kann sich TEAC im vorderen Bereich einordnen, während MSI mit seinen beiden Modellen hier die letzten beiden Positionen inne hat. Ähnlich sieht es auch bei DVD+R aus: TEAC im vorderen und MSI im hinteren Bereich.
Lediglich bei DVD+RW ist das Modell von MSI mal etwas weiter vorne zu finden und ordnet sich zusammen mit dem von TEAC und den kürzlich getesteten 8x-Vertretern im Mittelfeld ein. Auch für das Erkennen einer DVD-R brauchen beide Modelle etwa gleich lang, während die beiden beim Erkennen einer DVD-RW die Rollen tauschen, wo der TEAC DVW58G deutlich länger als der MSI DR8-A gebraucht hat und sich daher weit hinten wieder findet.
Kopierschutz
Bevor uns erneut Fragen zum Thema Kopierschutz ereilen, wollen wir an dieser Stelle noch einmal auf die aktuelle Rechtslage eingehen. Seit dem 12. September 2003 verbietet der Paragraph 95a des Urheberrechtsgesetzes den Einsatz, Verkauf und Vertrieb von Software, die Kopierschutzmechanismen umgehen kann, sowie das bewusste Umgehen eines Kopierschutzes. Aus diesem Grund verzichten wir darauf, die Brenner auf eventuelle Mechanismen zum Umgehen eines Audio-Kopierschutzes zu überprüfen. Software-Kopierschutzmechanismen umgehen die Laufwerke in der Regel sowieso beim Einsatz entsprechender Programme, zu deren Legalität der obige Absatz sicherlich schon genug Worte verloren haben sollte.