GPL wird von Münchener Landgericht bestätigt
Das Netfilter Projekt, welches seit Linux 2.4 in den Kernel integriert ist und Firewall-Funktionen bereitstellt, hat eine Klage gegen die Sitecom GmbH vor dem Münchener Landgericht eingereicht, da diese die GPL verletzte, und nun Recht bekommen.
Der Sitecom GmbH ist es von nun an per einstweiliger Verfügung untersagt, in Deutschland ihre Wireless Access Router zu vertreiben, da diese auf Netfilter aufbauen, jedoch nie der Quellcode veröffentlicht wurde, wie es die GPL vorschreibt. Till Jaeger, Rechtsanwalt von Netfilter, sagte nach Verkündung des Urteils, dass dies der erste Fall sei, in dem die Gültigkeit der General Public License (GPL), der meistverwendeten Lizenz für freie Software, von einem Gericht bestätigt worden sei. Bisherige Auseinandersetzungen, beispielsweise mit Siemens Anfang des Jahres, konnten stets außergerichtlich aus der Welt geschafft werden. Weitere Informationen hält die englische Pressemitteilung parat.