Mehr Rechte für Ebay-Nutzer?
Die Süddeutsche Zeitung meldet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe momentan prüft, ob Ebay-Kunden das Recht haben, bei Unzufriedenheit von einem Unternehmer ersteigerte gewerblich angebotene Waren wie bei einem Ladeneinkauf innerhalb von zwei Wochen ohne weitere Angabe von Gründen zurückzugeben.
Sollte der BGH den Kunden das Widerrufsrecht zugestehen, sehen Experten harte Zeiten auf Ebay zukommen, da die Attraktivität für Unternehmer verloren gehen könnte. Das Urteil soll am 3. November verkündet werden.
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