EU erneut wegen Intel-Bevorzugung aktiv
Die Europäische Kommission will erneut diskriminierende Klauseln in öffentlichen Ausschreibungen ihrer Mitgliedstaaten prüfen. Diesmal sind Frankreich, die Niederlande, Finnland und Schweden von dem Vorwurf betroffen.
Konkret wirft man den Mitgliedsstaaten vor, sie hätten Beschaffungsaufträge für Computer Mikroprozessoren der Marke Intel oder eine bestimmte Taktfrequenz gefordert. Dies verstoße jedoch gegen EU-Recht, teilte die Kommission mit.
Die EU-Kommission hat die betroffenen Länder förmlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dafür wird ihnen eine Frist von zwei Monaten eingeräumt. Erfolgt keine zufrieden stellende Antwort, werden die Länder zur Beseitigung der Mängel bei der Auftragsvergabe aufgefordert. Geschieht auch das nicht, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft anrufen. Im Frühjahr dieses Jahres war die Europäische Kommission in ähnlichen Fällen gegen Deutschland und Italien vorgegangen.
In Frankreich hatten lokale Gebietskörperschaften bzw. öffentliche Einrichtungen Ausschreibungen über die Lieferung von Computern veröffentlicht, in denen entweder nach Mikroprozessoren der Marke Intel oder gleichwertigen Produkten verlangt wird. In den Niederlanden stammten vergleichbare Ausschreibungen von der Stadt Amsterdam und einem Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber. In Finnland und Schweden sind unter anderem Universitäten von den Vorwürfen betroffen.