„ueber18.de” Altersverifikation ungenügend
Laut einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Krefelder Landgerichts erfüllt das Altersverifikationssysm ueber18.de nur unzureichend das Ziel des adäquaten Jugendschutzes. Ein Pornoseiten-Betreiber hatte einen Konkurrenten aus diesem Grund verklagt - und gewonnen.
Am 15. September 2004 bestätigte das Gericht die Meinung des Klagenden und ordnete an, dass der Angeklagte bis auf weiteres kein Material mehr für Erwachsene anbieten dürfe. Das System „ueber18“ soll Jugendliche und Kinder vor dem Anblick von pornografischem Material im Internet durch die Aufforderung zur Eingabe der Personalausweisnummer und einiger weiterer Angaben wie Postleitzahl und Bankverbindung, schützen.
Der Kläger bemängelte nun aber ähnlich wie das Gericht, dass „ueber18“ nicht zu hundert Prozent die Identität der Nutzer ermitteln könne. Somit sei es auch nicht möglich, zu garantieren, dass kein Jugendlicher das zu sehen bekommt, was er sehen soll. So ist das System nicht so lückenlos wie das umstrittene PostIdent - greift aber dafür auch nicht wirklich in die Privatssphäre der Nutzer ein.
Im Zuge des Urteils bestätigten die Krefelder Richter zwar das Argument des Angeklagten, wonach man keinen hundertprozentigen Schutz gewährleisten könne. Jedoch, so das Landgericht, erfülle das System „ueber18“ seine Aufgabe nur ungenügend, wodurch der Betreiber gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoße und aus diesem Grund die radikaleren Inhalte offline zunehmen habe.