Microsoft: EU bleibt hart
Bo Vesterdorf, seines Zeichens Präsident des EU-Gerichts Erster Instanz, bestätigte am gestrigen Mittwoch die von der EU verhängten Sanktionen gegen den Softwarekonzern Microsoft. Dies berichtet die dpa vom Hauptsitz der Union - Brüssel.
Vesterdorf bestätigte die Berechtigung der Erhebung der Sanktionen mit der Begründung, dass Microsoft nicht nachweisen konnte, dass die Einschränkungen der EU in Bezug auf das Betriebssystem Windows und die mitgelieferten Komponente (hier: Windows Media Player) „ein schwerer und irreparabler Schaden“ seien.
In der Praxis heißt das für den Redmonder Konzern, dass er, wie von der EU bereits vor einigen Monaten festgelegt, einige Auflagen zu erfüllen hat, um nicht mit dem EU-Recht zu kollidieren. So muss Microsoft beispielsweise diverse geheime Schnittstelleninformationen zur Kommunikation mit Windows-Serversystemen an die Konkurrenz weiterreichen. Ferner muß Microsoft aus Wettbewerbsgründen eine Windows-Version ohne den zugehörigen Media Player für PC-Hersteller anbieten.
Die Anwälte Microsofts haben ab sofort zwei Monate Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Denn: Das Urteil hebt insbesondere im Falle „Media-Player“ die seit Anfang dieses Jahres währende Schonfrist für Microsoft auf. Der Konzern war gegen die Auflagen der EU vor Gericht gezogen und hatte damit vorerst verhindert, die Produktion umstellen zu müssen und ferner das Bußgeld von 497 Millionen Euro zu zahlen. Ein Urteil die Hauptsache betreffend wird derweil erst in einigen Jahren erwartet.