Media Markt: Abmahnung wegen Rabattaktion

Rouven Balci
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Die Media-Markt-Niederlassungen in Baden-Württemberg sowie im Saarland wurden nun vom Verbraucherzentrale Bundesverband (kurz vzbv) abgemahnt: Offenbar bestehe Grund zur Annahme, dass die Filialen bestehende Preise im Rahmen der am 03.01. durchgeführten Rabattaktion künstlich hochgesetzt haben, um Gewinne einzufahren.

So wird von Kunden etwa berichtet, dass eine Digitalkamera, die am 29.12.2004 noch für 299 Euro ausgeschildert war, am Aktionstag 369 Euro kosten sollte - eine Steigerung von über 23 Prozent, die die vermeintlichen 16-prozentigen Verluste für den Media Markt im Rahmen der „Deutschland zahlt keine Mehrwertsteuer“-Aktion durchaus kompensieren. Die Erklärung der Filiale: Bei dem alten Preis habe es sich um eine weihnachtliche Preisaktion gehandelt, die am Aktionstag nicht mehr galt.

Ganz allgemein beteuert der Media Markt zwar, dass keine künstlichen oder gar systematischen Preiserhöhungen stattgefunden hätten, doch liegen dem vzbv mehrere Berichte vor, die das Gegenteil beschreiben. Als Folge dessen wurde dem Media Markt nun irreführende Preiswerbung vorgeworfen.

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