Daten fallen nicht unter Hausratversicherung
Wer glaubt, dass sein Computer durch eine Hausratversicherung in so weit abgesichert ist, dass auch die auf ihm gespeicherten Daten mit versichert sind, wähnt sich in trügerischer Sicherheit, wie dem neuesten Newsletter des „BSI für Bürger“ zu entnehmen ist.
Auf die Frage, was denn eine Sache ist, hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass Daten nicht dazugehören.
Ein Händler hatte aufgrund eines Überspannungsschadens seine Hausratversicherung in Anspruch genommen. Diese sei zwar gewillt gewesen, die durch die Überspannung beschädigten Geräte zu ersetzen, nicht jedoch die Wiederherstellung verlorener Kundendaten. Dieser Aufwand sei nicht durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Wer daran interessiert sei, müsse zusätzlich noch eine spezielle Elektronik-Versicherung abschließen, heißt es auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Sicherheit in der Informationstechnik.