LAN-Parties vor dem Aus?
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Internet-Cafés, in denen vermehrt Computerspiele gespielt werden, rechtlich mit Spielhallen gleich zu setzen sind, sorgt nun für Sorgen beim deutschen eSport-Bund (esb).
Konkret sorgt man sich beim esb um die Rolle der konventionellen LAN-Party. Diese nämlich könnte durch den richterlichen Bescheid in ein schlechtes Licht gerückt und sogar letztlich verhindert werden, da der Sprung vom gemeinsamen Zocken in einem Café zur normalen LAN-Party auch rein rechtlich nicht allzu groß ist. Denn viele Internet-Cafés müssen dieser Tage ihr Geschäft mit einer aufwendig zu beantragenden Spielhallenerlaubnis betreiben. Damit verbunden ist der Zutritt ab 18 Jahren. Die Erlaubnis lohnt sich für die Café-Betreiber vielleicht; für LAN-Party-Veranstalter, die die Erlaubnis für vielleicht maximal vier Tage Spielbetrieb beantragen müssten, wäre der bürokratische Gang über die Ämter wohl mehr als hemmend.
Eine Übertragung der Gesetzeslage von den Cafés auf die Parties hätte alsdann fatale Folgen für eine jede offiziell angemeldete Session. Letztere machen gerade im eSport allerdings eine große Zahl aus, auf denen nicht nur Preise vergeben werden, sondern auch Finals zu großen internationalen eSport-Turnieren ausgetragen werden.
Für die hiesige eSport-Community wäre eine Übertragung also soetwas wie ein Schlag ins Gesicht. Entsprechend fordert man nun eine Klarstellung durch den Gesetzgeber, wonach LAN-Parties wieder in ein rechtlich einwandfreies Licht gerückt werden:
„Weder der Gesetzgeber noch das Bundesverwaltungsgericht scheinen sich der sehr dramatischen Auswirkungen der derzeitigen Rechtslage bewusst zu sein. Das höchstrichterliche Urteil beruht auf gesetzgeberischen Regelungen, die für den klassischen Geldspielautomaten durchaus sinnvoll waren, aber die gesamte Natur des eSports verkennen.“