Microsoft verstößt gegen EU-Auflagen
Ein Jahr ist es mittlerweile her, seit die EU-Kommission ein Rekord-Bußgeld gegen Microsoft verhängt hat. Doch auch in diesem längeren Zeitraum war der Softwareriese nicht im Stande, die gegen sich erhobenen Auflagen zu erfüllen.
Der Weltmarktführer hat beispielsweise noch nicht alle verborgenen Schnittstellen offen gelegt und besitzt somit immer noch einen Vorteil gegenüber Mitbewerbern, da diese ihre Produkte unter Umständen nicht optimal an das Betriebssystem anpassen können. Laut Sprechern der EU-Kommission prüfe man weiterhin, in welcher Form der US-Konzern die Auflagen hinsichtlich einer Version seines Betriebssystems ohne den Media Player umgesetzt habe. Die verfügbare Version kritisierten die EU-Wettbewerbshüter schon im Januar, da der Name „Windows Reduced Media Edition“ auf ein kastriertes Produkt hindeutet und somit dem Verkauf schadet.
Microsoft-Sprecher versicherten derweil, dass man gewillt sei, die von der EU-Kommission verhängten Auflagen umzusetzen. Das Unternehmen will in den kommenden Tagen nach Lösungen für die angesprochenen Probleme forschen.
Schon Ende Januar hatte die EU-Kommission mit Zwangsgeldern gedroht, falls der Konzern seine Auflagen vom März 2004 nicht fristgerecht erfüllen würde. Damals wurde eine Strafe in Höhe von 497,2 Millionen Euro ausgesprochen, da Microsoft gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen hatte.