AMD erhebt kartellrechtliche Klage gegen Intel

Jan-Frederik Timm
149 Kommentare

Wie der Prozessorhersteller AMD soeben bekannt gegeben hat, hat man am gestrigen 27. Juni 2005 vor dem US-Bundesgericht in Delaware eine kartellrechtliche Klage gemäß §2 des Sherman Antitrust Act, der Paragraphen 4 und 16 des Clayton Acts sowie den Bestimmungen des California Business and Professions Code gegen Intel eingereicht hat.

In der 48-seitigen Klageschrift wirft AMD Intel vor, weltweit Zwang auf Computerhersteller, Systemhäuser, Großhändler und Einzelhändler ausgeübt zu haben, um zu verhindern, dass diese Unternehmen geschäftliche Verbindungen mit AMD eingehen. Die Klageschrift enthält 38 mit Namen genannte Unternehmen, die allesamt unter dieser Intel-Doktrin zu leiden haben.

Die gesamte, englischsprachige Klageschrift ist bei AMD.com abrufbar (PDF). Sie enthält ausführliche Erläuterungen über den Inhalt der Klage, AMDs Beweggründe und die Entwicklung des Prozessormarkts über die letzten Jahre – immer unter Berücksichtigung der von Intel auf andere Marktteilnehmer, Partner und Konkurrenten ausgeübten Marktmacht.

Gewinne: Intel vs. OEM
Gewinne: Intel vs. OEM

Unter anderem führt AMD Intels außergewöhnlich hohe Gewinne im Verhältnis zu den weltweit größten OEM-Herstellern an, die sich selber nur mit Mühe in der Gewinnzone halten können. Darüber hinaus spricht man von Zahlungen, Rabatten und Sonderaktionen, die man großen Abnehmern (Sony, Fujitsu, Toshiba, NEC und viele mehr) von Intel-Produkten gewährt hat, die dafür gesorgt haben, dass AMD-Erzeugnisse nach und nach aus dem Sortiment der Kunden verschwunden oder stark in den Hintergrund getreten sind. Auch die Androhung von Sanktionen für den Fall, dass man sich verstärkt dem Konkurrenten AMD annehmen wird, soll es gegeben haben.

Die Anklageschrift enthält weitere, teilweise mit konkreten Zahlen belegte Anschuldigungen. Das aus der Klage begründete Gerichtsverfahren dürfte in den kommenden Monaten (und womöglich Jahren) sicherlich für ein gehöriges Aufsehen sorgen.