KaZaA-Betreiber haben Urheberrecht verletzt
Der Australian Federal Court in Sydney hat die Betreiber der Tauschbörse Kazaa schuldig gesprochen, das Urheberrecht durch die seit 2002 von Sharman Networks bereitgestellte P2P-Software verletzt zu haben. Die Beklagten hätten dazu beigetragen, dass die Nutzer der Tauschbörse das Urheberecht verletzen.
Darüber hinaus hätten ebenfalls sie die Einstellung gefördert, dass es „cool“ sei die Urheberrechte der Musikindustrie zu missachten. Das Gericht ordnete an, dass die sechs Beklagten, die Unternehmen Sharman Networks Ltd., LEF Interactive Pty Ltd, Altnet Inc., Brilliant Digital Entertainmant Inc. und die Personen Nicola Ann Hemming (Sharman Networks) und Kevin Glen Bermeister (Altnet), 90 Prozent der Anwaltskosten der Klägerseite zu tragen haben – über mögliche Schadensersatzforderungen durch die Musikindustrie soll in einem gesonderten Verfahren entschieden werden.
Das Gericht lies allerdings die Anklagen wegen Verletzung des „Trade Practices Act“ und des „Fair Trading Act“ sowie wegen „Bildung einer verschwörerischen Gemeinschaft“ fallen. Auch wurde kein generelles Verbot der Tauschbörse verhängt. Stattdessen haben die Betreiber die Möglichkeit innerhalb von zwei Monaten dafür zu sorgen, dass mit Hilfe der Software ohne Zustimmung der Rechte-Inhaber keine urheberrechtlich geschützten Dateien mehr getauscht werden können. Die Betreiber gaben zu Protokoll, dass sie sich außer Stande sehen alle getauschten Inhalte kontrollieren zu können, während die 30 klagenden Unternehmen, unter anderem BMG, EMI, Warner Music und Universal Music, der Meinung sind, dass dies sehr wohl möglich sei.
Der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände (IFPI), Gerd Gebhardt, äußerte sich sehr positiv: Die deutsche Musikindustrie begrüße das Urteil des australischen Gerichts. Die Entscheidung sei Weg weisend für die Branche und bedeute einen weiteren Schub für legale Angebote, da mit Hilfe von unautorisierten Musiktauschbörsen täglich Millionen Urheberrechtsverletzungen begangen würden.