Bundesnetzagentur erhält Dämpfer aus Brüssel
Die Bundesnetzagentur musste im Telefonnummernstreit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe hinnehmen. Dieser entschied zu Gunsten der Telekom-Konkurrenten Isis Multimedia und O2, welche auf Grund von Gebührenbescheiden für die Zuteilung von Rufnummern vor Gericht gegangen waren.
Nach dem Urteil dürfe die nationale Regulierungsbehörde für die Vergabe von Telefonnummern an neue Betreiber keine Gebühren verlangen, da die Deutsche Telekom nie etwas für die Reserve von 400 Millionen Telefonnummern zahlen musste. Die von der Regulierungsbehörde eingeforderten Gebühren stellen somit eine Benachteiligung der Wettbewerber gegenüber der Deutschen Telekom dar (Az. C-327/03 und C-328/03).
Zuvor befragte das Bundesverwaltungsgericht das höchste EU-Gericht, ob eine Überlassungsgebühr rechtens sei. Solche Gebühren schließe das EU-Recht zwar nicht grundsätzlich aus, jedoch dürfen diese nicht benachteiligend sein, so der EuGH. Eine endgültige Entscheidung muss noch vom Bundesverwaltungsgericht getroffen werden, weshalb sich die Bundesnetzagentur zu dem Fall bisher nicht äußerte.