EU zwingt ISPs zur Kooperation
Derzeit fällt es der Justiz vergleichsweise schwer, Raubkopierern, egal welcher Größenordnung, auf die Spur zu kommen. Ohne richterlichen Beschluss sind die Internet Service Provider (ISP) nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten zu einer IP, die im Netz urheberrechtlich geschütztes Material illegal heruntergeladen hat, herauszugeben.
Dem soll die umstrittene EU-Richtlinien zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte ein Ende bereiten. Am heutigen Montag kündigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an, dass das Gesetz in Form einer Novellierung eingeführt werden soll. Damit müssten Internet Service Provider, im Justizdeutsch in diesem Fall „beteiligte Dritte“ genannt, auf Nachfrage die Daten von Verdächtigen herausgeben. Mit dem Gesetz soll den neuen Ansprüchen einer digitalen Gesellschaft entgegengetreten werden, in der das bisherige Urheberrecht nicht ausreichend wirke. Dabei gehört der Punkt der erzwungenen Auskunftserteilung durch die Provider zu den von Daten- und Verbraucherschützern am stärksten kritisierten Punkten. Das neue Gesetz soll vornehmlich den großen geschädigten der illegalen Downloads, den Konzernen aus der Unterhaltungsindustrie (Musik, Filme, Spiele), zur Verteidigung des geistigen Eigentums dienen und die Einleitung von zivilrechtlichen Verfahren gegen Raubkopierer erleichtern.