Auch ZPÜ fordert eine eigene PC-Abgabe
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) kritisiert scharf die Klage der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) gegen rund 20 Hersteller und Händler von Personal Computern.
Entgegen früherer Beteuerungen hat die ZPÜ als Vertreter der Urheber von Film- und Musikwerken vor der Schiedsstelle des Patent- und Markenamtes Klage eingereicht: Für jeden seit Anfang 2002 verkauften PC sollen die Hersteller 18,42 Euro als pauschale Urheberrechtsabgabe zahlen. Die Forderungen der Urheber summieren sich damit auf fast 50 Euro pro Gerät.
Die Verwertungsgesellschaften wollen anscheinend bei den Herstellern abkassieren, getreu des Mottos: Wer hat noch nicht, wer will noch mal? Diese Klagen zeigen einmal mehr, dass die Verwertungsgesellschaften jedes Augenmaß verloren haben. Entgegen jeder wirtschaftlichen Realität wird gefordert, was das alte Urheberrecht scheinbar hergibt. Wir lehnen ab, dass beim Kauf eines PC-Systems doppelt und dreifach abkassiert wird. ... Da fragt man sich schon, wieso ausgerechnet die Verwertungsgesellschaften den Willen des Urhebers nicht respektieren. ... Die immer neuen Forderungen zeigen, wie dringend das neue Urheberrechtsgesetz dieser Praxis einen Riegel vorschieben muss. Es bleibt zu hoffen, dass das Verfahren so schnell wie möglich in die nächste Runde geht.
Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM
So fordert bereits die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) 30 Euro pro PC als pauschale Abgabe für Texte und Bilder. Die Gebühr soll als Ausgleich für das erlaubte Kopieren von Texten auf der Festplatte des Computers dienen und über Verwertungsgesellschaften u.a. an Autoren ausgeschüttet werden. Die VG Wort hat Fujitsu Siemens Computers stellvertretend für die PC-Branche im Rahmen eines Musterverfahrens auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe für PCs verklagt. Eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus. Allein dieses Urteil könnte die PC-Hersteller in Deutschland rund 355 Millionen Euro für den Zeitraum 2002 bis 2005 kosten, was diese mit Sicherheit durch höhere Preise an den Verbraucher weitergeben würden.
Die ZPÜ begründet ihre Forderung damit, dass der PC ein Bildaufzeichnungsgerät sei, mit dem wie bei einem Videorekorder Filme auf Festplatte gespeichert werden. Dabei bekommt die ZPÜ heute bereits für jeden PC eine Abgabe: Für die in fast allen neuen PCs eingebauten CD- und DVD-Brenner fallen schon jetzt urheberrechtliche Abgaben an – ebenso wie auf CD- und DVD-Rohlinge, auf die Inhalte gebrannt werden. Die ZPÜ argumentiert weiter, dass Nutzer mit dem PC Filme aufnehmen könnten, die im Internet von unabhängigen Produzenten kostenlos zum Download angeboten werden. Damit möchte die ZPÜ eine Nutzung abgabepflichtig machen, die offensichtlich die Urheber selbst kostenlos zur Verfügung stellen wollten.
Die im neuen Referentenentwurf vorgesehenen konkretisierten Abgabenkriterien seien ein Anfang, um die extremsten Auswüchse – wie zum Beispiel Abgaben, die den eigentlichen Warenwert übersteigen – zu verhindern. Langfristig könne die angemessene Vergütung der Urheber jedoch nur mit neuen Vergütungsmodellen ohne Gerätebezug erreicht werden. Mit digitalen Systemen zum Rechtemanagement können sich Musiker, Autoren und andere Urheber schon heute die Nutzung ihrer Werke individuell vergüten lassen. Für den heutigen Donnerstag hat das Bundesministerium der Justiz zu einer Anhörung eingeladen: Dort sollen die am Referentenentwurf zuletzt vorgenommenen Änderungen besprochen werden.
Der BITKOM fordert, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Reform des Urheberrechts klarstellt, dass pauschale Abgabensysteme für die Nutzung von Internetinhalten ungeeignet sind. Zudem sollte sie einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber geistigen Eigentums und der Geräteindustrie schaffen und nicht die Abgaben einseitig zum Nachteil der Industrie – und damit auch zum Nachteil des Verbrauchers – ausdehnen.