Vorwürfe gegen GVU zurückgewiesen

Frank Hüber
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Am 24. Januar sorgte die Aktion „Boxenstopp“ der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) für einigen Wirbel, da die eigenen Räume Ziel der Durchsuchungen durch die Polizeibeamten nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ellwangen und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg wurden.

Die GVU weist die Vorwürfe, dass man sich selbst bei den Ermittlungen im Auftrag der Filmbranche und der Entertainmentsoftware-Industrie Raubkopien einzudämmen und geistiges Eigentum zu schützen über die Grenzen des rechtlich Erlaubten hinweggesetzt habe, entschieden zurück und zitiert in diesem Rahmen die Staatsanwaltschaft Ellwangen:

„Die GVU sei nicht als Beschuldigte, sondern in der Rolle des Zeugen durchsucht worden. Die Daten würden für einen Abgleich mit anderen sichergestellten Daten benötigt.“

Staatsanwaltschaft Ellwangen

Von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen heißt es zu diesem Sachverhalt ohne die Notwendigkeit für einen vorliegenden Durchsuchungsbefehl gegen die GVU, welche nach eigenen Angaben stets vorbidlich mit den Behörden kooperiert, zu erläutern oder auf die Vorwürfe der c`t und Onlinekosten einzugehen, welche die GVU nach eigenen Nachforschungen beschuldigt hatten, weiterhin recht knapp:

„Zur Verifizierung der Informationen, die die GVU an die Behörden gegeben hat, wurde auch in der GVU-Zentrale in Hamburg ermittelt. Ein Verdacht, der im Zuge der Durchsuchungswelle von „Boxenstop“ in den Medien verbreitet wurde, dass sich die GVU bei diesen Ermittlungen über die ihr als Privatorganisation gesetzten Grenzen hinweg gesetzt hat, besteht allerdings bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht, so ein Sprecher der Ellwanger Staatsanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur DPA (am 25.0106).“

GVU am 26.01.06
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