Bild gegen VW: Wem gehört „Volks“
Bild.T-Online, Internet-Tochter der Bild-Zeitung, hat vor dem Landgericht Hamburg einen Verfahren angestrebt, welches den Markenschutz des Begriffs „Volks“ klären soll, den sich der Autohersteller Volkswagen Ende vergangenen Jahres gesichert hatte.
Letzten Mittwoch fand bereits eine mündliche Verhandlung vor der Markenkammer statt, da Bild.T-Online einen einstweiligen Rechtsschutz beantragt hatte. In dieser Verhandlung ging es um den Gebrauch der Marke „Volks“, wobei mit einer Entscheidung am 6. April gerechnet wird, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts Hamburg bestätigte. Bild.T-Online und Volkswagen gaben bisher keine Erklärungen ab.
Der Axel-Springer-Verlag bringt seit einigen Jahren „Volks“-Produkte auf den Markt, die ein lukratives Geschäft darstellen. Dank ihrer gezielten Massentauglichkeit möchte man ein möglichst breites Publikum ansprechen. So wurde bereits die „Volks-Bibel“, das „Volks-Handy“, der „Volks-PC“, das „Volks-Notebook“, der „Volks-Bus“ und der „Volks-Seat“ unter das Volk gebracht. Natürlich möchte man sich dieses lukrative Geschäft durch den Markenschutz, welchen Volkswagen vergangenes Jahr für „Volks“ erlangt hat, nicht vermiesen lassen und verlangt deshalb, dass Volkswagen seine „Volks“-Marke bei bestimmten Warengruppen nicht verwenden dürfe. Volkswagen hat sich die Marke beim Patent- und Markenamt jedoch in sehr großem Umfang gesichert, so dass neben „Volks“-Radios selbst „Volks“-Babykost gesichert sind. Bild.T-Online besitzt jedoch auch einige Marken, die bisher noch nicht verwendet wurden, so etwa Volks-Wette und Volks-Bulli.
Durch den weitreichenden Markenschutz besteht die Gefahr, dass Volkswagen sich dieser Marke nur bedient, um die Konkurrenz und somit den Wettbewerb zu behindern. Besonders brisant ist dabei der Umstand, dass Volkswagens Tochter, Seat, selbst noch im Jahr 2005 durch den „Volks“-Seat, welcher vom Axel-Springer-Verlag angepriesen wurde, profitierte und die Verkaufszahlen kurzzeitig verdreifachen konnte.