Wikipedia darf Namen von „Tron“ nennen

Frank Hüber
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Die freie Enzyklopädie Wikipedia darf auch weiterhin den bürgerlichen Namen des 1998 verstorbenen Hackers Tron nennen. Das Landgericht Berlin zog mit der Zurückweisung der Berufung einen Schlussstrich unter ein Verfahren, das die Eltern von Tron im Januar 2006 gegen den Verein angestrengt hatten.

Dem gemeinnützigen Verein Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. war es durch eine am 17. Januar 2006 erwirkte einstweilige Verfügung vorübergehend untersagt worden, von seiner Domain wikipedia.de auf die von der US-amerikanischen Wikimedia Foundation betriebene freie Enzyklopädie Wikipedia weiterzuleiten, solange dort der bürgerliche Name des Hackers genannt wird. Bereits einen Tag nach Zustellung des Beschlusses hatte das Amtsgericht Charlottenburg die Vollstreckung der Verfügung ausgesetzt und so eine Weiterleitung wieder möglich gemacht. Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Gericht am 9. Februar die Verfügung dann endgültig auf. Nach Überzeugung des Amtsgerichts verletzt die Nennung des Klarnamens nicht das postmortale Persönlichkeitsrecht von Boris F. und auch nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Vaters, der den gleichen Nachnamen trägt.

Gegen die amtsgerichtliche Entscheidung hatten die Eltern Berufung eingelegt. Diese wurde nun von der Pressekammer des Landgerichts Berlin verworfen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Eine weitere Anfechtungsmöglichkeit gibt es nicht.

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