RIAA geht gegen Internet-Karaoke vor
Man könnte meinen, dass die RIAA – nichts weiter als ein Akronym für den amerikanischen Lobbyverband der Musikindustrie – allein schon durch die Welle von Klagen gegen vermeintliche Tauschbörsennutzer auf dem Höhepunkt der Unbeliebtheitsskala angelangt sei. Doch nun setzt der Verband dem Ganzen die Krone auf.
Denn heute wurde bekannt, dass die RIAA bereits Anfang Juni damit angefangen hat, Nutzer von Internetplattformen wie „YouTube“ abzumahnen. Doch was hatten diese getan? Ganz einfach: Sie veröffentlichten auf diesen Plattformen Videos, die landläufig unter dem Begriff „Web-Karaoke“ bekannt geworden sind. In diesen interpretieren Nutzer Musikstücke auf ihre ganz persönliche, eigene Weise – meist überzogen und karikierend. Ausgelöst wurde der Boom dieser Videos bereits im Jahre 2004 durch die Interpretation des damaligen „Sommerhits“ „Numa Numa“. Nun, auf dem Höhepunkt dieser Trendwelle, schreitet also die RIAA gerichtlich ein.
Offensichtlich möchte man sich also dieses Trends annehmen und eben jenen nachträglich ersticken. Als Begründung für die neuerliche Abmahnwelle gibt man an, dass in vielen Fällen durch die Plattformnutzer die Urheber- und Lizenzrechte nicht mit deren Besitzern geklärt worden sind. Formal scheint der Verband mit dieser Begründung im Recht zu sein, seinem Ansehen wird dies dennoch aber sicher nicht zuträglich sein, schließlich geht man wieder einmal gegen „die Kleinen“ vor, die sich und Anderen eigentlich nur durch die oftmals schrägen Interprationen einen Spaß bereiten wollten.
Der RIAA, die hier offenbar wieder einmal schlecht beraten wurde, scheint dies herzlich egal zu sein. Denn seit selbst Musikvideos, die früher mal als imageträchtiges, kostenloses Verbreitungsmittel fungierten, von Handyanbietern und Onlineshops wie iTunes kostenpflichtig vertrieben werden und die Musikindustrie auch daraus Einnahmen schöpfen kann, ist mit weiteren Abmahnungen durch den Branchenverband durchaus zu rechnen.