US-Urteil: VoIP muss abgehört werden können
Wie die Court Of Appeals des District of Columbia in den USA bestätigte, müssen Internet-Telefonieanbieter Staatsbehörden eine Möglichkeit einräumen, über sie geführte Gespräche abhören zu können. Somit entschied das Berufungsgericht, dass das US-Recht für Telefonanbieter auch für Anbieter von VoIP-Diensten gelten muss.
Neben Comcast ist beispielsweise auch der VoIP-Anbieter Vonage von dieser Entscheidung betroffen, welche dafür plädiert hatten, dass sie nicht unter den „Communications Assistance for Law Enforcement Act“ von 1994 für Telefongesellschaften fallen. Die Richter waren jedoch der Meinung, dass der Begriff des Telekommunikationsanbieters im Einklang mit dem „Communications Assistance for Law Enforcement Act“ auch auf VoIP-Anbieter erweitert werden müsse.