Microsoft mit Erfolg gegen deutschen Spammer
Das Landgericht Düsseldorf hat am 19. Juli 2006 in einem von Microsoft initiierten Verfahren einen Spammer aus Nordrhein-Westfalen verurteilt. Das Gericht hielt den Spammer für eine Vielzahl von Spam-Aktionen verantwortlich.
Dabei hat er die Mails mit der Absenderkennung des Microsoft Maildienstes Hotmail versendet. Das Landgericht Düsseldorf bejahte die Markenverletzung durch gefälschte Absenderadressen in Spam-E-Mails und verurteilte ihn wegen Spammings und Markenverletzung zu Unterlassung und Auskunft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach den Erkenntnissen von Microsoft sind der nunmehr verurteilte Spammer sowie weitere in den USA und der Ukraine ansässige Firmen für eine Vielzahl von Spam-Aktionen verantwortlich. Bei diesen Aktionen wurden vermutlich mehrere Millionen Massen-E-Mails verschickt. Die Spam-E-Mails warben zumeist für das Design und die Entwicklung von Webseiten. Daneben wurden auch Online-Casinos und pornografische Internetseiten angepriesen. In einigen Hotmail-Postfächern tauchten allein mehrere tausend Spam-E-Mails auf, deren Versand dem nun verurteilten Beklagten aus Nordrhein-Westfalen und seinen Helfershelfern zugeordnet werden konnte, so Microsoft. Zweifelhafte Bekanntheit erlangte der Spammer unter anderem aufgrund seiner Spam-Angebote an Dritte. Zum Beispiel bot er die Vermietung von Server-Systemen an, mit denen sich für 625 US-Dollar Miete im Monat stündlich 100.000 Spam-E-Mails oder monatlich 74 Millionen E-Mails versenden ließen. Er bezeichnete die Systeme als „Bulk-Mailer“. Im Rahmen dieser Angebote bot der Beklagte auch den Erwerb von 750 Millionen E-Mail-Adressen für 499 US-Dollar an.
Das Landgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass der Spammer für die Spam-E-Mails verantwortlich ist. Aufgrund der Verurteilung durch das Landgericht Düsseldorf ist der Spammer zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro verpflichtet, zukünftig keine gefälschten Hotmail-E-Mail-Adressen in Spam-E-Mails mehr zu verwenden. Weiterhin muss der Spammer aufgrund des Urteils Microsoft über seine Spamaktivitäten detailliert Auskunft geben, damit die Höhe des Schadensersatzes für die illegale Markennutzung berechnet werden kann.
Während der Spammer im Vorfeld der Klage jegliche Verantwortlichkeit bestritt, musste er im Klageverfahren einräumen, dass er für die in der Ukraine ansässigen tatsächlichen Absender der Spam-E-Mails Teile des Geschäfts in Deutschland organisierte und als deren Statthalter vor Ort agierte. Nach eigenen Angaben hat der Spammer diese „Geschäftsverbindung“ inzwischen beendet und möchte mit den illegalen Aktivitäten seiner ehemaliger Vertragspartner nichts mehr zu tun haben. Indes hat das zuständige Gericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Spammers eröffnet.