Teles verliert im Rechtsstreit gegen AVM
Das Oberlandesgericht Karlsruhe und das Landgericht Mannheim haben innerhalb weniger Tage zwei Klagen der Teles AG gegen die AVM GmbH abgewiesen. Damit verliert Teles einen seit Sommer 2004 anhängigen Rechtsstreit mit dem Vorwurf einer Patentverletzung bei der Internettelefonie.
Eine Revision wurde vom OLG Karlsruhe nicht zugelassen, die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Bereits im April hatte das Bundespatentgericht die Teles-Patente aufgrund mangelnder Erfindungshöhe für nichtig erklärt. Im Juli 2004 hat AVM erstmals eine Klage der Teles AG wegen Patentverletzung erhalten, eine zweite Klage erfolgte im November 2005. Das Teles-Patent versucht im Kern, ein Verfahren zu beschreiben, mit dem während einer Verbindung zwischen Paket(VoIP)- und Leitungs(ISDN)-Vermittlung gewechselt werden kann. AVM-Produkte wie die FRITZ!Box Fon führen während einer Verbindung laut AVM keinen Wechsel zwischen Paketvermittlung und Leitungsvermittlung durch. AVM sieht darin nach eigenen Angaben auch keinen Vorteil und hat deshalb nicht vor, so etwas einzusetzen. Vor Gericht versuchte Teles unter anderem, den Aufbau einer zweiten, unabhängigen Verbindung als Wechsel innerhalb einer Verbindung darzustellen.