„Heise-Urteil“ in 2. Instanz zum Teil revidiert
Vor wenigen Stunden endete in der zweiten Instanz die mündliche Verhandlung zum so genannten „Heise-Urteil“. Zwar wies das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) die Berufung zurück, revidierte das in erster Instanz gefällte Urteil aber in einem entscheidenden Punkt.
Hätte das erste Urteil Heise Online (und durch seine Funktion als Präzidenzfall unter Vorlage gewisser Voraussetzungen quasi jeden deutschen Forenbetreiber) dazu verpflichtet, sämtliche Forenbeiträge vorab auf etwaige Rechtsverstöße hin zu überprüfen, geht das OLG nun mit der vor dem Heise-Urteil allgemein gültigen Rechtsprechung und den Paragraphen 6 und 9 des Mediendienststaatsvertrages konform. Eine Pflicht zur Kontrolle des Forums entsteht somit nur dann, wenn der Betreiber konkrete Kenntnis von Rechtsverstößen erlangt. Andernfalls entstünde ein so genanntes „Schutz-Vakuum“, da die Identität des eigentlich verantwortlichen Forenmitglieds in den meisten Fällen nur schwer ermittelbar sei. Durch sein Einschreiten hat der Forenbetreiber somit die Rechte der in seinen Rechten verletzten Person/Firma zu schützen.
Eine schriftliche Urteilsbegründung will das OLG in den kommenden Tagen vorlegen. Heise Online wird auf Grundlage dieser Begründung entscheiden, ob man erneut Rechtsmittel ergreifen und ein Hauptsacheverfahren antrengen wird.
Mit Spannung darf nun der Ausgang des gerade verschobenen Falles Supernature erwartet werden, bei dem es sich im Kern um eine Abmahnung auf Basis des in 1. Instanz gefällten und aufgrund des Berufungsverfahrens nie rechtskräftig gewordenen Heise-Urteils dreht.