Regierung verschärft gegen Kinderpornografie
Das Bundeskabinett hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der eine Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen zum Thema Kinderpornografie vorsieht. Durch eine Anhebung des Schutzalters sollen künftig bereits der Besitz und die Verbreitung pornografischer Abbildungen von Minderjährigen strafbar sein.
Die Altersgrenze liegt demnach nun bei 18 Jahren, bislang lag sie bei 14 Jahren.
„Besonders wichtig ist es mir, den Missbrauch durch pornografische Darstellungen noch stärker zu bekämpfen. Man muss sich immer klar machen: Es kann nur fotografiert werden, was da ist. Jedem Bild liegt also ein Missbrauch zu Grunde. Im Zeitalter des Internets ist die Verfolgung nicht leichter geworden: Elektronische Bilder, die einen Missbrauch zeigen, lassen sich ohne weiteres kopieren, und viele Täter wähnen sich in der vermeintlichen Anonymität sicher vor Entdeckung und Verfolgung.“
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
Der vorliegende Entwurf soll außerdem eine Gesetzeslücke schließen, auf die unter anderem die Sicherheitsinitiative „no abuse in internet“ (naiin) in den vergangenen Wochen aufmerksam gemacht hatte. Durch die Änderung des Sexualstrafrechts im Jahr 2004 hatte der Gesetzgeber sexuell aufreizende, geschlechtsbetonte Nacktfotos von Kindern legalisiert. Das so genannte Posing soll nun wieder unter Strafe gestellt werden. Mehr als die Hälfte aller Beschwerden, die bei der Beschwerdestelle von naiin eingehen, betreffen nach eigenen Angaben mittlerweile den dokumentierten sexuellen Missbrauch von Kindern.