Verhandlungen im Fall „Supernature“ abgesagt
Fünf Tage vor dem angesetzten Verhandlungstermin für die von Martin Geuß, Betreiber des Supernature-Forums, eingereichte negative Feststellungsklage hat das Landgericht Hamburg die Verhandlung abgesagt. Im Zuge der Terminvorbereitung sei aufgefallen, dass eine andere Kammer für den Fall zuständig sei. Diese wird nun ihrerseits einen neuen Termin ansetzen.
Martin Geuß hatte die negative Feststellungsklage Ende April gegen eine aus seiner Sicht rechtswidrige Abmahnung, die sich im Kern auf das auch derzeit noch nicht rechtskräftige „Heise-Urteils“ berief, eingereicht, nachdem mittels Spendenaufruf die benötigten finanziellen Mittel von rund 18.000 Euro gesammelt werden konnten. Fraglich ist, ob der Ausgang des Revisionsverfahrens, das Heise Online vor dem Oberlandesgericht eingereicht hat und das am 22. August verhandelt wird, einen Einfluss auf den Fall Supernature haben wird. Beide Fälle haben ihre Gemeinsamkeiten, weichen aber auch deutlich voneinander ab.
So geht es im Fall Heise darum, ob Forenbetreiber, speziell Heise Online, für rechtswidrige Forenbeiträge, von denen sie keine Kenntnis haben, verantwortlich gemacht werden können. Im Fall Supernature geht es darüber hinaus darum, ob das Heise-Urteil allgemeingültig für sämtliche deutsche Onlineforen ist und die Abmahnung gegen Martin Geuß insbesondere mit Blick auf den angedrohten Streitwert und die Kosten für die Abmahnung, die daraus hervorgehen, rechtens ist.
Zuständig für die Verhandlungen ist ab sofort die 24. Pressekammer des LG Hamburg. Sobald ein neuer Verhandlungstermin feststeht, wird ComputerBase (auch im eigenen Interesse) davon berichten.