Einigung bei Rundfunkgebühren für PCs
Nach Informationen der Augsburger Allgemeine haben sich ARD und ZDF auf die Höhe der Rundfunkgebühren für Computer mit Internetanschluss geeinigt. Ein ARD-Sprecher hat die Meldung mittlerweile bestätigt. Haushalte, in denen bisher weder ein Radio noch ein Fernsehgerät gemeldet sind, sollen demzufolge pro Monat 5,52 Euro für einen internetfähigen PC bezahlen.
Genauere Informationen sollen am heutigen Mittwoch in Schwerin bekannt gegeben werden. Die neuen Rundfunkgebühren werden in erster Linie Unternehmen treffen, während private Haushalte, die zumeist über einen gemeldeten Fernseher oder ein Radio verfügen, eher seltener von der Änderung betroffen sein dürften.
Inzwischen ist die Pressemitteilung der ARD in unserer Redaktion eingegangen. Demnach wird der PC ab 2007 nicht gesondert mit einer Gebühr belegt sondern aufgrund der technischen Gegebenheiten im Internet vorerst wie ein Radio-Empfänger und nicht als TV-Gerät angesehen und aus diesem Grund mit der Rundfunkgrundgebühr von 5,52 Euro im Monat belastet, sofern im Haushalt oder der Firma bisher kein weiterer Radioempfänger oder Fernseher bei der GEZ gemeldet ist. Die Entscheidung liegt nun bei der Rundfunkkommission der Länder, die aller Voraussicht nach am 22. und 23. September eine Entscheidung treffen wird.
Vorschlag der ARD-Intendanten: Nur Grundgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
Die Intendantin und die Intendanten der ARD-Landesrundfunkanstalten haben sich auf ihrer Sitzung in Schwerin nochmals eingehend mit Fragen der Rundfunkgebührenpflicht nach Auslaufen des Moratoriums für internetfähige Rechner zum 31. Dezember 2006 befasst. Sie weisen darauf hin, dass ab 2007 nicht - wie vielfach völlig falsch dargestellt - eine gesonderte PC-Gebühr eingeführt wird, sondern nur eine befristete Ausnahmevorschrift entfällt und damit weiterhin die Gebührenpflicht an das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts geknüpft ist.
Für eine Gebührenpflicht neuartiger Rundfunkempfangsgeräte sollte nach Ansicht der Intendanten der Stand der technischen Entwicklung maßgebend sein: Während über das Internet derzeit bereits fast sämtliche öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Radioangebote live empfangbar sind, sieht die Situation beim so genannten Video-Streaming von Fernsehprogrammen gänzlich anders aus. Im Internet wird die Fernsehwelt nicht annähernd so abgebildet, wie es beim Radio der Fall ist.
Vor diesem Hintergrund schlagen die ARD-Intendanten eine Auslegung der Vorschriften des Rundfunkgebührenrechts vor, die - solange sich das duale Rundfunksystem für ein Fernsehangebot über Internet nicht einmal ansatzweise abbildet - für neuartige Rundfunkempfangsgeräte nur von einer Rundfunkgebühr in Höhe der Grundgebühr (5,52 Euro) ausgeht.
Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber stellt dazu fest: "Ich halte dies für eine vernünftige Lösung im Interesse der Gebührenzahler. Mit einer Rundfunkgebühr für neuartige Geräte wird ohnehin nur belastet, wer nicht einmal ein herkömmliches Radiogerät angemeldet hat. Dies dürfte in Privathaushalten, aber auch im gewerblichen Bereich eher die Ausnahme sein."
Die Intendantin und die Intendanten wenden sich mit ihrem Vorschlag zur Auslegung gebührenrechtlicher Vorschriften nunmehr an die Länder mit der Bitte um Prüfung, ob diese Auffassung dort geteilt wird. ARD-Vorsitzender Thomas Gruber: "Jetzt ist es Sache der Länder, zu entscheiden, ob sie sich diese Auslegung des Gebührenrechtes zu eigen machen können. Ich habe die Hoffnung, dass die Rundfunkkommission der Länder auf ihrer Sitzung am 21./22. September in diesem Sinne entscheiden wird."
Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD unter ihrem Vorsitzenden Bernd Lenze hat sich ebenfalls des Themas angenommen und trägt die Entscheidung der Intendanten, für neuartige Rundfunkempfangsgeräte bis auf weiteres lediglich eine Grundgebühr zu erheben, inhaltlich voll mit.
Bernd Lenze: "Da bereits ein angemeldetes Autoradio dazu führt, dass sämtliche neuartigen Rundfunkempfangsgeräte pro Betriebsstätte gebührenfrei sind, dürfte dies auch für die gewerbliche Wirtschaft eine akzeptable Lösung sein."