EU: Kein übergreifendes Verbot von „Killerspielen“
Gestern trafen sich im altehrwürdigen Dresden die Justizminister der EU-Staaten um ein umso moderneres Thema zu diskutieren: Ein einheitliches, EU-weites Verbot von so genannten „Killerspielen“. Zu eben jenem konnten sich die Minister dann aber doch nicht durchringen.
Auch wenn ein allgemeines Verbot in keinem Fall von der EU vorgegeben werden wird, ist die Sache auf Bundesebene damit noch nicht vom Tisch. So besitzen die einzelnen Mitgliedsstaaten selbstredend weiterhin die Möglichkeit, im Alleingang Verbote zu beschließen. Und selbst auf EU-Ebene ließen sich die Entscheider ein Schlupfloch offen. Zwar sieht selbst das höchste Gremium der Staatengemeinschaft, die EU-Kommission, die den Gipfel der Justizminister in Dresden angeregt hatte, keine Handhabe für ein übergreifendes Verbot: „Wir haben keine direkte Kompetenz und suchen sie auch nicht“, so Kommissions-Sprecher Frattini.
Dennoch bedeutet die Planung einer Art „schwarzen Liste“, die Zentral aus Brüssel geführt werden soll, einen kleinen Schritt hin zum gemeinsamen Jugendschutz. „Wir müssen darauf hinarbeiten, den Schutz von Kindern auf einem möglichst hohen Niveau zu harmonisieren“, erklärt Frattini den Beschluss, nach dem alle EU-Mitgliedstaaten die verbotenen Titel sowie Maßnahmen nach Brüssel melden sollen und damit die Aufnahme von besonders brutalen Titeln in die schwarze Liste erwirken können.
Diese wiederum könnte den Jugendschützern im Staatenverbund dazu dienen, potentielle Gewalttitel, die im eigenen Land – aus welchem Grund auch immer – noch nicht auf dem Index gelandet sind, noch einmal näher zu untersuchen. Insgesamt strebt Frattini auch eine Verschärfung der Zulassungsbestimmungen in der EU an. Ob dieses Bestreben auch für Deutschland Auswirkungen haben wird, ist eher fraglich. Die zuständige Justizministerin Brigitte Zypries hält die deutschen Vorschriften in diesem Punkt für „ausreichend“.