Versatel speichert Verbindungsdaten
Seit geraumer Zeit ist es Internet Service Providern aus datenschutzrechtlichen Gründen generell untersagt, Verbindungsdaten zu speichern. Dennoch gibt es Unternehmen, die genau dies für mögliche Anfragen von Rechtsanwaltskanzleien tun – und es in der Öffentlichkeit leugnen.
So geschehen bei Versatel. Mit zahlreichen Abmahnungsschreiben gegen die eigenen Kunden konfrontiert, musste ein Sprecher von Versatel einräumen, dass es Fälle gebe, „in denen Versatel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen IP-Adressen seiner Kunden speichert – zum Beispiel im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft, einzelner Polizeibehörden oder auch Rechtsanwaltskanzleien“. Allerdings würden die Verbindungsdaten nicht pauschal, sondern nur „wenn eine Strafverfolgungsbehörde oder eine Anwaltskanzlei Versatel über einen Verdacht der missbräuchlichen bzw. rechtswidrigen Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen informiert“, gespeichert werden.
Dabei übersieht man bei Versatel offenbar neben der generellen Rechtslage, dass es sich bei Anwaltskanzleien keinesfalls um Vertreter der Exekutive handelt und etwaigen Anfragen keinesfalls die Rechte zugebilligt werden müssen oder dürfen, wie es beispielsweise für die Staatsanwaltschaft angebracht wäre. Bei der Gesetzesauslegung beruft man sich bei Versatel unterdessen auf Paragraph 100, Absatz 1, Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes, wonach der ISP über die Formulierung „darf“ – Versatels Rechtsauslegung zufolge – nach eigenem Ermessen entscheiden kann, ob und wann Daten gespeichert werden.
Egal, wie man nun die Rechtslage auslegen möchte – Versatel-Kunden dürfte die mögliche Speicherung der Verbindungsdaten in jedem Fall sauer aufstoßen.