Computer-Gebühr muss nachgebessert werden
Der Vorsitzende der ARD/ZDF-AG für Rundfunkgebührenrecht, Dr. Hermann Eicher, hat Widersprüche bei den Regelungen zur neuen GEZ-Computer-Gebühr eingeräumt und Klärungsbedarf angemeldet. Sollten die Ansichten Eichers auch in anderen Teilen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Anklang finden, so steht einer Novellierung der Regelung nichts mehr im Wege.
In einem Interview für die Februar-Ausgabe des Unternehmer-Magazins „Creditreform“ sagte der Justiziar des Südwestrundfunks: „Im nicht-privaten Bereich gilt es sicherlich, die Tatbestände zu vereinfachen, zu straffen und die ein oder andere Ungereimtheit auszuräumen. Da ist der Gesetzgeber gefordert.“ Er fügte allerdings hinzu, dass es in „99 Prozent der Privathaushalte“ nicht zu einer Verwirrung kommen könne, „weil die gar nicht betroffen“ seien.
Eicher verteidigte die Gebühr, die seit Jahresbeginn für internetfähige Rechner und Handys fällig wird, aber insgesamt. „Wer herkömmliche Geräte bereithält, ist nicht betroffen. Vielmehr werden künftig wieder alle Geräte in die Rundfunkgebührenpflicht einbezogen, mit denen man Rundfunk empfangen kann. Das finde ich gerecht, denn ansonsten würde mit fortschreitender technischer Entwicklung eine „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ einsetzen“, sagte Eicher.