T-Com speichert IP-Adressen nur noch 7 Tage
Still und leise haben Arcor und der größte deutsche Anbieter T-Com scheinbar den Umgang mit gespeicherten IPs geändert. Die dynamisch vergebenen IPs werden bereits ab sieben Tagen gelöscht – bisher wurden die Daten bis zu 80 Tage lang aufgehoben.
T-Com reagiere damit auf ein Urteil und die geänderte Rechtslage, nach der es Providern untersagt ist, im Falle von zeit- und volumenunabhängigen Zugängen längerfristig die dynamisch vergebenen IP-Adressen zu speichern. Von der neuen Regelung sind auch alle Anbieter betroffen, die den T-Com-Backbone und somit den IP-Pool nutzen, wie Congster und 1&1. Die komplette Umrüstung aller Systeme von 80 Tagen Speicherung auf sieben Tage werde aber noch einige Monate in Anspruch nehmen. Diese 7-Tage-Regelung erfolge dann „ausschließlich zum Schutz der Internet-Zugangsplattform und der Missbrauchsbekämpfung im Internet“, erklärte T-Com-Sprecher Ralf Sauerzapf gegenüber heise online.
Als Grundlage für die geänderte Gesamtsituation wird ein Gerichtverfahren aus dem Jahr 2003 herangezogen. Damals hatte ein Beklagter argumentiert, dass der Provider seine IP-Daten nicht für die Rechnungslegung benötige, wenn er mit einer Flatrate im Internet surfe. Mit dieser Argumentation hatte der Kläger in allen Instanzen bis zum Bundesgerichtshof gesiegt.
Arcor wollte indes die Umstellung nicht bestätigen. Indizien weisen aber darauf hin, dass der Anbieter sein Verfahren ebenfalls bereits, zumindest teilweise, geändert hat. Hinweise aus Ermittlungsbehörden besagen, dass Arcor seit kurzem keine persönlichen Daten zu IP-Adressen mehr übermittelt, wenn deren Vergabe länger als acht Tagen her ist.
Genau darum geht es. Bisher werden die IP-Adressen zur Strafverfolgung gespeichert, aber es wurde sich teilweise sehr viel Zeit gelassen, Verfahren auf den Weg zu bringen. Ermittler und Anwälte zeigen sich nun besorgt, ob die T-Com dem organisatorischen Aufwand und die enge Zeitfrist in den Griff bekomme. Eilanträge bei der T-Com zur Herausgabe der IP-Adressen sollen dies aber bewerkstelligen können, auch wenn Kritiker dies anders sehen. Der Osnabrücker Staatsanwalt und Sonderdezernent für Internet-Kriminalität Jürgen Lewandrowski dramatisierte es mit den Worten: „Betrügen im Internet wird nun leichter“. Gleichzeitig verwies er aber auch auf den Umstand, dass die genannten beiden Unternehmen die Notbremse gezogen haben könnten. Wegen Anfragen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen sind die Unternehmen geradezu überschwemmt worden.