Kommentar: Die Digitalisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Sasan Abdi
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Sasan Abdi

Kolumne

Pünktlich zum Ende der Überprüfung durch die EU-Kommission, die die generelle Rechtfertigung der Rundfunkgebühren in Deutschland zum Inhalt hatte, preschen führende Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖR) mit einer neuen Idee vor: „On-Demand“ lautet das Zauberwort nun auch beim ÖR, dessen Entwicklung dieser Tage vor allem von der ARD maßgeblich vorangetrieben wird. Bezeichnend dabei: Zur Abdeckung von etwaig anfallenden Lizenz-Kosten für Video-On-Demand-Angebote können sich die Intendanten auch kostenpflichtige Angebote vorstellen.

Auf dem Branchengipfel „Medientreffpunkt“ nutzten in der letzten Woche dann auch vornehmlich ARD-Offizielle die Gunst der Stunde, um Bezahlangebote im Internet auch für den ÖR anzupreisen. Dass sie dabei vor allem im privatwirtschaftlichen Medienbereich auf argwöhnische Beobachter treffen, steht außer Frage. Längst ist der subventionierte ÖR-Gigant, der nun auch im Web für ordentliche Furore sorgen möchte, vielen Managern bei den großen Privaten ein Dorn im Auge.

Neben dem Freibrief der EU-Kommission, die das Prinzip der Rundfunkgebühren in Deutschland nach einer Prüfung gegen vergleichsweise geringe Auflagen prinzipiell unangetastet ließ, könnte der Zeitpunkt für den digitalen Angriff von ARD, ZDF und Konsorten auch in anderer Hinsicht kaum besser gewählt sein. Eine der Auflagen, die die EU der Bundesrepublik auferlegt hat, lautet, bis 2009 klar zu definieren, inwieweit die gebührengedeckten ÖR-Einrichtungen den privaten, werbe- und eigenfinanzierten Mitbewerbern im digitalen Segment Konkurrenz machen dürfen. Bedeutet für den ÖR im Klartext: Zwei Jahre Zeit, um vollendete Tatsachen zu schaffen.

Zusätzlich zu der GEZ-Gebühr und den geringen Werbeeinnahmen möchten die ÖR-Verantwortlichen also auch zügig – am besten vor 2009 – im Web Geld verdienen. Dies nach jetzigem Stand freilich nur zu dem Zweck, die zusätzlichen Lizenzgebühren, die für die Web-Ausstrahlung anfallen, Refinanzieren zu können. Ob diese Kosten bei den zahlreichen Eigenproduktionen so üppig ausfallen werden, sei einmal dahingestellt. In jedem Fall könnten große Teile des ARD- und ZDF-Programms und eventuell auch der Dritten in Teilen schon eine Woche vor TV-Ausstrahlung im Netz erhältlich sein. Beim ZDF plant man gar, diesen Schritt bis zum Herbst mit rund 50 Prozent des Programms zu gehen.

Besonders bemerkenswert ist dabei ein Grundtenor, der nicht nur die private Konkurrenz irritiert. Derzeit hat der öffentlich-rechtliche Senderkomplex gut sieben Milliarden Euro im Jahr zur Verfügung, um die so genannte „Grundversorgung“ Deutschlands mit meinungsfreien und ebenso hochwertigen wie informativen Programmen zu gewährleisten. Eine Summe, die das Budget vieler größerer Privatsender in Deutschland teils um das Doppelte übersteigt. Geht es nach den Verantwortlichen, soll dieser Betrag ab 2009 gar weiter steigen. Vor allem die jüngste Gebühren-Erhöhung, die für ordentlich Zoff mit den Bundesländern sorgte, geht den ÖR-Vertretern nicht weit genug; PC-Gebühr hin oder her.

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Pläne verwundert es nicht, dass das öffentlich finanzierte Gebührenkonstrukt wieder einmal ins Visier von Kritikern gerät. Dabei ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach den durchweg negativen Erfahrungen der Vergangenheit mit der Wiedervereinigung der Bundesrepublik im Artikel 5. des Grundgesetzes fest verankert und wird über den seit dem 31.08.1991 vorhandenen Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt. Vornehmliches Ziel des ÖR ist es, die „Freiheit und Unabhängigkeit der Berichterstattung von Staat, Wirtschaft, Kirche“ zu gewährleisten. Hierzu gibt es fünf Kernpunkte, die den Betrieb ausmachen:

  1. Es findet kein staatlicher Einfluss auf die Programmgestaltung statt.
  2. Es findet kein staatlicher Einfluss auf die Inhalte von Programmen statt.
  3. Es gibt keinen alleinigen Einfluss einzelner Gruppen.
  4. Die Berücksichtigung aller gesellschaftlich relevanten Kräfte wird gewährleistet.
  5. Eine Ausgewogenheit von Wertung und Kritik findet statt.

Bei allem Missmut, den die Kritiker gegen die ÖR-Einrichtungen hegen, lässt sich sowohl in der Theorie, als auch in der Praxis nichts gegen die Punkte 1) und 2) sagen. Auch bei 3) und 5) wird der ÖR, sieht man von ein paar Schleichwerbeskandalen und dem Vorwurf der Parteilichkeit während der letzten Bundestagswahlen ab, absolut gerecht. Einzig bei Punkt 4) könnte man argumentieren, dass die ÖR-Programme vornehmlich ältere Zuschauer bedienen; ein Umstand, der sich eventuell noch durch den demographischen Wandel rechtfertigen ließe.

Ein tatsächlich ernstzunehmender Vorwurf gegen das ÖR-Konstrukt bezieht sich auf dessen Größe und in Teilen auch auf seine Inhalte. Es stellen sich gut ein Dutzend essentielle Fragen: Braucht der ÖR eine dem privaten Angebot in nichts nachstehende Web-Struktur? Sind die Anzahl und Größe der Sender wirklich gerechtfertigt? Braucht der Senderverband dementsprechend wirklich sechs Milliarden Euro im Jahr? Ist diese finanzielle und materielle Masse tatsächlich notwendig, um seriöses und informatives Programm zu liefern? Und: Gehören zu diesem Anspruch eigentlich Entertainment-Shows wie „Wetten dass…?“ und die „Musikanten Scheune“?

Eigentlich könnte man alle Fragen mit einem „wohl kaum“ beantworten. Gerade die Inhalte betreffend, können Entertainment-Angebote kaum zur „meinungfreien Berichterstattung“ gezählt werden. Auch in anderer Hinsicht haben sich die öffentlich-rechtlichen in Sachen Programminhalte stark an die vielfach kritisierten privaten Sender angenähert. Das heißt konkret: Einerseits machen sie dem privaten Inhalt auf Basis von öffentlichen Zahlungen Konkurrenz – ein absolutes No-Go, auch in der sozialen Marktwirtschaft! Andererseits ist damit einhergehend der Anspruch auf qualitativ hochwertige Inhalte streckenweise völlig abhanden gekommen. Heißt noch konkreter: Auch das Programm bei ARD, ZDF und Konsorten ist nicht durchgehend fern vom Prädikat „Unterschichtenfernsehen“, das man mit viel Häme und vielleicht nicht ganz zu Unrecht Pro7Sat.1, RTL und Co. aufgedrückt hat.

Auf der anderen Seite kann sich der geneigte Gebührenzahler berechtigter Weise fragen, ob die Masse an Sendern, Zweigstellen und Personalkraft wirklich notwendig ist. Würden es, auf das TV-Segment bezogen, nicht auch zwei große, überregionale Sender tun? Wenn der Wegfall der regionalen Magazine per se nicht zu verschmerzen ist, könnten einzelne, regionale Fenster zur Not auch über abgespeckte Lokalredaktionen bedient werden. Und muss ein ZDF wirklich kostenpflichtige On-Demand-Services einführen – bei einer Zuschauerschaft, die größtenteils im Bereich der 50 Plus zu finden ist?

Bei aller Kritik darf man aber folgendes nicht vergessen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in Deutschland mit Recht eine im Grundgesetz verankerte Daseinsberechtigung. Alle Forderungen, ihn komplett den Widrigkeiten der privaten Medienlandschaft auszusetzen, sind unangebracht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk liefert in großen Teilen qualitativ hochwertige, seriös recherchierte Inhalte und ist für Deutschlands Demokratie ein wichtiger Baustein, der in der Tat seinen eigenen Ansprüchen gerecht wird.

Die geplante Web-Digitalisierung des Programms lässt sich wunderbar auf all' die anderen Punkte beziehen. Es stellt sich die Frage: Ist weniger nicht manchmal mehr?

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