Google antwortet auf Datenschutzvorwürfe
Mittels eines offenen Briefes hat Google nun auf die Vorwürfe europäischer Datenschützer reagiert, nach welchen die Geschäftspraktiken des Suchmaschinengiganten „datenschutzfeindlich“ wären. Die Kernaussage lautet hierbei, dass man zwischen Datenschutz, Sicherheit und Service stets sorgsam abwägen müsse.
Außerdem pocht Google in dem Schreiben auch auf den Umstand, dass die Dauer der Speicherung der Daten mit anderthalb bis zwei Jahren keinerlei Geheimnis darstelle. Diese Frist sei gewählt worden, um die Benutzer und den Konzern selbst vor Betrug zu schützen und um die Qualität der Suchergebnisse zu sichern. Aufgrund der Kritik aus Europa wird der Konzern nun aber dazu übergehen, die Daten exakt für anderthalb Jahre zu speichern, wobei eine weitere Diskussion um eine noch stärkere Absenkung des Zeitraums – sofern diese nicht über Gesetzesänderungen herbeigeführt wird – nicht möglich sei.
Gegen ein eben solches Gesetz verstößt Google indes in Europa bereits je nach Auslegung. So heißt es in der EU-Datenschutzrichtlinie, dass die Daten „nicht länger, als es für die Realisierung der Zwecke, für die sie erhoben oder weiter verarbeitet werden, erforderlich ist, in einer Form aufbewahrt werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht.“ Ob Google bei den oben genannten Punkten wie Schutz vor Betrug und Qualitätssicherung vor dem Hintergrund dieser Richtlinie tatsächlich eine anderthalb Jahre währende Vorratsspeicherung rechtfertigen kann, ist fraglich. Hierzu müsste wohl erst einmal geklärt, wozu genau die Daten erhoben werden, denn erst dann ließe sich konkret feststellen, wann der Zweck der Erhebung, sofern überhaupt legitimiert, erfüllt wurde.
Schuld an der unklaren Situation ist indes nicht nur die schwammige Auskunft von Seiten Googles, sondern auch eine gewisse Widersprüchlichkeit in der europäischen Gesetzeslage. Während oben genannte Datenschutzrichtlinie tendenziell eher kurze Speicherungszeiträume verlangt, fordert die neue EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die bis 2009 in allen EU-Mitgliedsländern umgesetzt sein muss, dass Telekommunikationsunternehmen die Daten ihrer Kunden zum Zwecke der Straftatverfolgung zwischen sechs und 24 Monaten zu speichern haben – ein Zeitraum, in dem Google, obschon kein Telekommunikationsunternehmen, mit besagten anderthalb Jahren im absolut annehmbaren Bereich liegt.
Weiteren Rückenwind erfährt Google gar aus Deutschland. Hier fordere das Justizministerium, dass Webmail-Anbieter so rigoros Kundendaten erheben sollten, dass ein jeder Nutzer jederzeit identifiziert werden kann. Eine Forderung, gegen die man sich bei Google klar positioniert. Generell, so heißt es weiter, müsse in dem juristisch durchweg unklaren Sumpf rund um die Speicherung von Daten eine einheitliche Regelung geschaffen werden, an die sich Google in jedem Fall halten werde.