VDSL: Bundesnetzagentur entscheidet über Regulierung
Das von der Deutschen Telekom für teures Geld im bundesdeutschen Erdreich verbuddelte VDSL-Netz stand – in der Retrospektive gesehen – von Anfang an unter keinem guten Stern. Nun droht dem ehemaligen Monopolisten neues Ungemach, denn nach derzeitigen Aussagen will die Bundesnetzagentur bis Ende Juni über die Regulierung von VDSL entscheiden.
So will die Bundesnetzagentur im Ergebnis die Deutsche Telekom dazu zwingen, ihr neu errichtetes VDSL-Netz auch den Mitbewerbern zu öffnen und so für mehr Wettbewerb zu sorgen. Konkret geht es dabei um den Zugang zu den Kabelkanälen zwischen den Kabelverzweigern (KVz) und den Hauptverteilern (HVT). Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesagentur nun einen bereits im April dieses Jahres erstellten Entwurf der neuen Regulierungsverfügung der zuständigen EU-Kommission übergeben. Diese hat nun circa einen Monat Zeit, zum Vorliegenden abschließend Stellung zu nehmen. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen der EU-Kommission wird die Bundesnetzagentur dann also Ende Juni endgültig über eine mögliche Regulierung des VDSL-Netzes entscheiden.
Dabei möchte die Netzagentur mit ihrem neuerlichen Vorstoß in erster Linie erreichen, dass den Mitbewerbern der Zugang zu den Kabelschächten der Deutschen Telekom gewährt wird, damit diese unter Ausnutzung dieser Infrastruktur ein eigenes Hochgeschwindigkeitsnetz auf Basis der VDSL-Technik errichten können ohne selbst Glasfaserleitungen vergraben zu müssen. Denn in bereits vorhandene Kabelschächte können einfacher und vor allem kostengünstiger Leitungen verlegt werden. Ist einmal der Zugang zu einem Kabelschacht nicht möglich, soll die Telekom nach dem Willen der Bundesnetzagentur den Mitbewerbern unbeschaltete Glasfaser zur Verfügung stellen. Auf diese Art und Weise möchte man die in einer Analyse festgestellte Marktdominanz der Telekom bei Teilnehmeranschlussleitungen bestmöglich eindämmen.
Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärte, dass die der Telekom im Regulierungsentwurf auferlegten Pflichten „verhältnismäßig, sachgerecht und erforderlich“ seien, da die beim VDSL-Ausbau genutzten Kabelschächte größtenteils bereits vorher vorhanden wären und damit nicht komplett neu hätten verlegt werden müssen.
Die nun auch von der Regulierungsbehörde geforderte Öffnung der Kabelschächte ist eine Maßnahme, die die zahlreichen Konkurrenten der Telekom schon seit langem fordern. Alternativen Netzbetreibern geht die nun geplante Zugangsverfügung aber noch nicht weit genug. So spricht der Geschäftsführer des Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), Rainer Lüddemann, zwar davon, dass er es grundsätzlich begrüße, dass die Wettbewerber nun auch Zugang zum schnellen VDSL-Netz bekommen sollten, kritisierte aber gleichzeitig auch, dass derzeit noch keinerlei Pläne vorliegen würden, die näher erläutern würden, wie der Zugang nun konkret vonstatten gehen soll. So sei immer noch nicht geklärt, wie die von den Wettbewerbern geforderte Zusammenschaltung im Kabelverzweiger selbst geregelt werden soll oder ob diese selber einen Kabelverzweiger installieren müssten. Der Regulierungsentwurf selber sieht bislang nur die Nutzung von Leerrohren für einen Zugang zum Kabelverzweiger am Straßenrand vor.