Rundfunkgebühren laut BVerfG zu niedrig
Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Rundfunkgebühren stärkt das Begehren der Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten nach einer Erhöhung der Rundfunkgebühren in höchstem Maße: Laut des Richterspruchs sind die Gebühren aktuell zu niedrig und könnten prinzipiell erhöht werden.
Mit dem heute gefällten Urteil gilt das im April 2005 von den Bundesländern verabschiedete, aktuell geltende Gebührengefüge als verfassungswidrig – das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit sei seit dem verletzt worden. Konkret wären ARD, ZDF, Deutschlandfunk und Co. allein in der laufenden Gebührenperiode 440 Millionen Euro durch die Lappen gegangen. Ein Umstand, der allerdings aufgrund der bereits für 2009 anstehenden neuen Periode nicht nachträglich korrigiert werden müsse.
Ausgangspunkt der Klage war die Entscheidung der Bundesländer, sich bei der letztmaligen Festsetzung der Gebührenordnung im Jahr 2005 zum ersten Mal nicht an die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu halten. Statt der empfohlenen Erhöhung der Rundfunkgebühren um 1,09 Euro wählten die Länder zum großen Ärger der Öffentlich-Rechtlichen mit nur 88 Cent einen moderateren Weg. Dieser Vorgang stellt laut Bundesverfassungsgericht zwar prinzipiell keine Kompetenzüberschreitung dar, fuße jedoch auf eine nicht nachvollziehbare und in Teilen auf falschen Annahmen beruhende medienrechtliche Argumentation.
Was dieser Urteilsspruch für die neue Gebührenperiode bedeutet, bleibt abzuwarten. In jedem Fall dürften sich die Bundesländer für die neue Runde zweimal überlegen, ob sie der Empfehlung der KEF erneut nicht folgen wollen.