Arcor-Erotik-Urteil zeigt erste Folgen

Sasan Abdi
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Die einstweilige Verfügung gegen den Internet Service Provider (ISP) Arcor in Hinblick auf das kalifornische Porno-Portal YouPorn zeigt erwartungsgemäß erste weitere Auswirkungen: Schon wittern die hiesigen Anbieter von Web-Pornografie die große Chance, ihren Markt weitestgehend abschotten zu lassen.

So verschickte der erfolgreiche Kläger von Frankfurt, ein Unternehmen mit Namen Kirchberg Logistik, bestätigten Berichten zufolge unlängst insgesamt 19 Abmahnung an deutsche Zugangsprovider: „Unsere Anträge auf einstweilige Verfügung gegen Kielnet und Tele2 werden noch die Landgerichte in Kiel und Düsseldorf verhandeln. Gegen weitere Provider gehen wir derzeit noch nicht gerichtlich vor“, so der Kirchberg Marketing Manager Sascha Möllering gegenüber Spiegel Online. Dies mutet seltsam an, da die Provider 1&1, Ewetel und Versatel gegenüber demselben Medium bestätigten, ebenfalls Abmahnungen erhalten zu haben.

Wie sich das Ganze in diesem neuen Fall weiterentwickeln wird, steht spätestens am Freitag fest, wenn die Frist der Abmahnung abgelaufen ist. Im Arcor-Fall hat sich seit der Urteilsverkündigung nichts getan, da der ISP erst dann aktiv werden muss, wenn der Kläger ihm die entsprechende einstweilige Verfügung zugestellt hat. Ein formaler Vorgang, der bisher noch nicht stattgefunden hat.

Ein möglicher Grund hierfür ist schnell ausgemacht: Sofern sich die Richter in ihrem endgültigen Urteilsspruch gegen die Webzensur aussprechen sollten, so könnte der Jäger zum Gejagten werden. Dann nämlich sähe sich Arcor in der Lage, Kirchberg auf Schadensersatz zu verklagen, auch wenn man sich bei letzterem gelassen gibt: „Etwaigen Schadensersatzansprüchen, die Arcor gegen uns geltend machen könnte, sehen wir aufgrund der Rechtslage gelassen entgegen“, so Kirchberg-Manager Möllering.

In diesem Falle würde sich die Problematik für die Provider schnell wieder auflösen und jede weitere Frage nach einer etwaigen Sperre von Webinhalten würde im Keim erstickt. Dennoch zeigt die Entsprechung des Wunsches auf einstweilige Verfügung indes eine justizielle Tendenz, die man vielerorts sicher nicht für denkbar gehalten hätte. Entsprechend völlig unklar scheint der Ausgang dieses Ringens.

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