Sachsen verzichtet 2009 auf Wahlcomputer
Der sächsische Innenministeriumssprecher Lothar Hofner hat verkündet, dass Sachsen im kommenden Jahr keine Wahlcomputer einsetzen wird. Derzeit schätze man das Manipulationsrisiko der Geräte noch als zu hoch ein.
Die elektronischen Wahlhelfer sorgen zwar für Kostenersparnisse, dennoch überwiege aktuell der Unsicherheitsfaktor. Allerdings zieht man durchaus die Möglichkeit in Betracht, in einigen Jahren Wahlcomputer einzusetzen, sofern die technischen und rechtlichen Vorbehalte beseitigt werden. Die Stadt Dresden will vorerst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, so Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel (CDU), habe aber bereits Geräte der HSG Wahlsysteme GmbH (Werne) – Tochter der niederländischen Nedap, die unter anderem die Wahlcomputer der Stadt Köln stellt - geprüft.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit dieser Woche über die Nutzung von elektronischen Wahlgeräten bezüglich des Sicherheitsaspekts und der Nachvollziehbarkeit des Wahlaktes durch den Bürger. Geklagt hatten zwei Bürger aufgrund des Einsatzes von Geräten der Firma Nedap bei der Bundestagswahl 2005. Mit einem Urteil wird in drei Monaten gerechnet.
Jan Korte, Innenexperte der Linken, hat zudem die Bundesregierung dazu aufgefordert, bei der Bundestags- und Europawahl im nächsten Jahr auf Wahlcomputer zu verzichten. Seiner Ansicht nach müsse die Zulassung der Nedap-Geräte zurückgezogen und Paragraph 35 des Bundeswahlgesetzes, der den Einsatz von Wahlcomputer erlaubt, ersatzlos gestrichen werden. Er kritisierte, dass „beim Einsatz von Wahlcomputern wesentliche Schritte des Wahlablaufs in das Innere eines Geräts verlegt [werde] und damit der öffentlichen Kontrolle entzogen“ und verwies auf Pannen in den USA und den Niederlanden. Des Weiteren verurteilte er das Prüfverfahren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) als unzureichend.