BKA-Gesetz fehlt die Mehrheit im Bundesrat
Obwohl die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) in der letzten Woche durch den Bundestag verabschiedet wurde, scheint der Gesetzestext so nun nicht durch den Bundesrat durchzukommen. Bereits am Wochenende wurde klar, dass viele Länder gegen das Gesetz stimmen wollen – nun fehlt gar die Mehrheit für das BKA-Gesetz.
So votierten die Delegierten der sächsischen SPD im Landesparteitag gegen die Verabschiedung des Gesetzes, was die sächsische schwarz-rote Regierungskoalition im Bundesrat dazu verpflichtet, sich eines Votums zu enthalten. Dies, sowie die Ankündigung aller Länder, deren Regierungskoalition auch aus Grünen, FDP und Linken besteht, sorgt nunmehr dafür, dass eine rechnerische Mehrheit für das Gesetz nicht mehr vorhanden ist. Stimmen alle Länder, wie bisher angekündigt, so würde das BKA-Gesetz mit einer Stimme Vorsprung bei den Gegenstimmen abgelehnt werden.
Völlig aus der Welt wäre es aber auch dann nicht. Bei einer Ablehnung auf Länderebene würde ein Vermittlungsausschuss eingesetzt werden, der einen neuen Prozess der Kompromissfindung anstößt. Wahrscheinliche Punkte für eine Nachbearbeitung wären dann etwa die Eilbefugnis, die dem BKA-Präsidenten zugesprochen wird und mit deren Hilfe er heimliche Online-Durchsuchungen ohne richterliche Überprüfung anordnen kann. Ebenso dürfte die Sicherstellung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung erneut auf dem Prüfstand stehen: Im Bundestag wurde dieser Aspekt als ausreichend abgesichert angesehen, wenn ein Datenschutzbeauftragter die gesammelten Daten sichtet. Eine richterliche Überprüfung ist nur in letzter Konsequenz vorgesehen.
Die Abstimmung des Bundesrates über die Gesetzesnovelle steht noch bis Ende des Jahres an.