China besteuert Einkünfte aus virtuellem Geld
Chinas Steuerbehörde will monetären Nutzen aus dem Handel mit virtuellen Geld und Gegenständen ziehen. So plant die chinesische Regierung einen Steuersatz auf Einkünfte, die mit virtuellen Gütern erzielt werden – allerdings nur für Privatpersonen. Das Reich der Mitte erhofft sich aber auch eine Vorbeugung von Inflation.
Das Wall Street Journal meldet, dass der Steuersatz auf Einkünfte aus virtuellen Gütern 20 Prozent betragen soll. Betroffen ist dabei vor allem der Verkauf virtueller Gegenstände gegen bare Münze. Hauptsächlich von der Steuer belastet werden daher sogenannte „Goldfarmer“, die es sich in MMORPGs zur Aufgabe gemacht haben, virtuelles Gold zu sammeln und gegen echtes Geld zu verkaufen. Auch der Handel mit wertvollen Gegenständen basiert auf diesem Prinzip und floriert. Neben den Online-Spielern sind aber auch weitere Internetnutzer betroffen. So ermöglicht unter anderem der in China beliebte QQ-Chat das Verdienen sogenannter Q-Coins, die gegen andere virtuelle Güter eingetauscht werden können. Auch diese werden gegen bares Geld gehandelt und müssten ab sofort versteuert werden. Welchen Wert ein Gut oder das virtuelle Geld dabei hat, muss der Verkäufer selbstständig angeben. Tut er dies nicht, ist die zuständige Dienststelle dazu angehalten, den Wert zu schätzen.
China zieht mit der Steuer bewusst Nutzen aus Lizenzverstößen tausender Spieler. So ist es beispielsweise in dem beliebten MMORPG „World of Warcraft“ untersagt, virtuelles Gut für Realgeld weiterzuverkaufen. Inwiefern deshalb Blizzard mit der Besteuerung konform geht, bleibt abzuwarten. Die chinesische Regierung hat es allerdings nicht nur auf Steuereinnahmen abgesehen, es soll vor allem eine gefürchtete Entwicklung gedämpft werden. So wächst der Markt für virtuelle Gegenstände laut Analysten von iResearch jährlich um bis zu 20 Prozent. Allein in China gehe das Volumen des virtuellen Tauschhandels in die Millionen Euro. Hält dieser Trend an, so befürchtet die Steuerbehörde eine Inflation.
In Chinas Bevölkerung stößt der Vorstoß auf geteiltes Echo. Während viele beklagen, dass Unternehmen aus der Regelung ausgeschlossen sind, erhoffen sich andere durch die Steuer einen Rückgang des ungeliebten Farmings oder gar Identitätendiebstahls. Die Ausnahme von Unternehmen aus der Besteuerung dürfte daher rühren, dass gewerblicher Umsatz ohnehin besteuert wird.