Französischer Senat verabschiedet Urheberrechtsgesetz
Der französische Senat hat Ende letzter Woche den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Internetpiraterie verabschiedet. In ihm ist ein mehrstufiges Vorgehen gegen „kleine Piraten“ festgelegt, das in einer einjährigen Sperrung des Internetzugangs münden kann.
Insgesamt 297 Senatoren stimmten demnach für den Gesetzesentwurf, nur 15 dagegen. Der Entwurf nimmt damit eine weitere Hürde, die ihn zugleich näher an die Umsetzung heranführt. Bei einer Umsetzung des Gesetzestextes würden Filesharer in einem mehrstufigen Verfahren zur Rechenschaft gezogen werden. Im ersten Schritt der „abgestuften Erwiderung“ würden die festgestellten, gegen das Urheberrecht verstoßenden Personen von der Kontrollbehörde Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet (HADOPI) kontaktiert und aufgefordert werden, ihr Handeln zu unterlassen. Geschieht dies nicht, treten also im Folgezeitraum von dann sechs Monaten weitere Vergehen auf, so kann der Internetzugang für einen Monat gesperrt werden. Nach dieser Sperrfrist startet ein weiterer halbjähriger Beobachtungszeitraum. Wird in diesem abermals ein Verstoß gegen geltendes Urheberrecht festgestellt, kann die Kündigung beim Provider erzwungen werden. Es wird zudem eine Sperre für Neuverträge bei allen Providern verhängt, die ein Jahr lang gilt.
Durch das mehrstufige und „didaktische“ Verfahren sollen auch kleine Internetpiraten Konsequenzen für ihr Handeln erfahren, ohne diese gleich in den finanziellen Ruin zu katapultieren. Die bisherige französische Rechtssprechung war in diesen Belangen nämlich sehr restriktiv und konnte Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro aussprechen. Aus diesem Grund wurde auch ein Änderungswunsch abgelehnt, der anregte, die Internetsperre durch eine Zahlung umgehen zu können. Dieser Ansatz käme einer repressiven Bestrafung zu nahe. Geändert wurde der Gesetzesentwurf jedoch hinsichtlich der unüberwindbaren Einschränkungen beim Internetzugang: Auch während einer Sperre soll es demnach möglich sein, zumindest E-Mails empfangen zu können. Kulturministerin Christine Albanel hält den Vorschlag jedoch bisher für nicht umsetzbar, da in jedem Fall gewährleistet sein müsste, dass andere Internetdienste und Filesharing-Aktionen blockiert werden. Da urheberrechtlich geschütztes Material aber auch über E-Mail-Anhänge verschickt werden könne, sei der Zusatz hinfällig.
Der Gesetzesentwurf muss noch im französischen Abgeordnetenhaus behandelt werden. Zudem ist offen, wie bei einer Verabschiedung des Entwurfs das EU-Parlament reagiert. Gemäß geltendem EU-Recht dürften auch beim Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ohne Einschaltung der Justiz keine Einschränkungen der Grundrechte vorgenommen werden.