Über Mobilfunkmaste und aktuelle Rechtsstreits
Der Mobilfunk ist ein Anhängsel der jüngeren Zeit und als solcher noch immer nicht vollständig erforscht. Das bedingt auch immer wiederkehrende Rechtsstreitigkeiten zwischen Mobilfunkgegnern, vermeintlichen und womöglich echten Opfern und Betreibern entsprechender Sendeanlagen.
Einen der wohl spektakulärsten Fälle trat Anfang des Jahres Dr. Gerd Oberfeld in Österreich los. Er veröffentlichte eine Langzeitstudie, deren wichtigste Kernaussage vor Monaten nicht nur in den lokalen Medien mit „Handymasten verursachen Krebs“ zusammengefasst wurde. Der ausgesprochene Mobilfunk- und WLAN-Gegner untersuchte im Raum Vasoldsberg/Hausmannstätten das Krebsrisiko der Anwohner, da diese ein vermehrtes Aufkommen vermuteten. Im Untersuchungszeitraum von 1984 bis 1997 seien demnach in einem 200 Meter großen Umkreis einer C-Netz-Sendeanlage elf der 61 Anwohner an Krebs erkrankt. Bei einem Radius von 1200 Metern betrage die Zahl laut Studie 56 Krebsfälle bei über 1200 Personen. Oberfeld errechnete aus diesen Angaben ein immens höheres Krebsrisiko im untersuchten Gebiet – allein die Fälle der Hirntumore fielen um ein 121-faches zahlreicher aus, wie der Mediziner schlussfolgert.
Die Studie geriet bereits damals in heftige Kritik. So wurde nicht nur an der rechnerischen Integrität der Untersuchung gezweifelt – der Umweltmediziner schloss beispielsweise von nur zwei Hirntumorfällen auf das berechnete 121-fache Risiko – pikant war vor allem, das Mobilkom Austria, das Nachfolgeunternehmen des in der untersuchten Zeit für C-Netze zuständigen Unternehmens, bestritt, dass in Hausmannstätten jemals eine C-Netz-Sendeanlage bestanden hätte. So handele es sich bei einem in der Studie abgebildeten Sendemast um eine D-Netz-Anlage, die 1994 für sechs Monate provisorisch aufgebaut wurde. Darüber hinaus habe es den nächsten Mobilfunkmast in mindestens fünf Kilometern Entfernung gegeben, so Mobilkom Austria.
Dr. Oberfeld, der diese Aussagen nicht glauben wollte, berief sich auf die Aussagen von Anwohnern sowie einem ehemaligen Techniker der Post und Telegraphenverwaltung, dem rechtlichen Vorgänger der Mobilkom Austria. Einem angesetzten Gerichtsstreit ist er aber dennoch aus dem Weg gegangen, wie der österreichische Mobilfunkbetreiber gestern mitteilte. Dieser wollte vor Gericht die Unhaltbarkeit der Studie feststellen lassen. Man habe sich nunmehr aber außergerichtlich geeinigt, wie es heißt. Dr. Oberfeld ziehe die Studie aber keineswegs zurück, wie er gegenüber Heise mitteilte. Er nehme vielmehr zur Kenntnis, „dass an dem Standort keine C-Netz-Anlage war.“ Er wolle seine Studie allerdings „an den neuen Kenntnisstand anpassen.“
Ebenfalls vor Gericht zieht man in Frankreich wegen vermeintlich gesundheitsschädigender Handy-Strahlung. Bereits im September verurteilte ein Gericht den französischen Betreiber Bouygues Telecom dazu, eine Relaisantenne bei Lyon abzubauen – als Begründung wurde „eine mögliche Gesundheitsgefahr“ genannt. Dies scheint auch eine 44-jährige Französin bestätigen zu können, die ebenfalls vor Gericht zieht. Sie sieht ihre – nachweisbaren – Gesundheitsprobleme wie Kribbeln in Armen und Beinen, Kopfschmerzen, Halsweh und Ohrenklingeln in einer naheliegenden Relaisstation für den Mobilfunk begründet. Die zuständige Wohnungsgesellschaft solle ihr daher den Umzug in eine Umgebung ohne Relaisantennen bezahlen, so der Anwalt der Frau. Schließlich erlaube die Gesellschaft die Montage der Anlagen und profitiere davon.
Die Französin ist in erster Instanz gescheitert. Ein neuerliches Urteil wird für den 15. Dezember erwartet.