2009 sind 3 bis 4 Onlinedurchsuchungen denkbar
Nachdem nun endgültig klar ist, dass die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) morgen in Kraft tritt, gab der Chef des BKA, Jörg Zierke, nunmehr einen Ausblick auf die wahrscheinliche Zahl heimlicher Online-Durchsuchungen.
Demnach rechne er im kommenden Jahr mit drei bis vier heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern. Die Software für diese Eingriffe sei bereits fertig, müsse im Individualfall allerdings noch angepasst werden, wie es heißt. Auf die Frage, unter welchen Bedingungen das Mittel der PC-Spionage angewandt werden würde, sagte Zierke: „Wir werden sie anwenden in Fällen schwerwiegender terroristischer Gefahrenlagen, wenn die Möglichkeiten unterhalb der Online-Durchsuchung ausgeschöpft sind.“ Es würden durch das neue BKA-Gesetz wichtige Lücken bei der Terrorbekämpfung geschlossen werden. Dass das Gesetz dabei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, wie Kritiker vor allem aus den Reihen der FDP und der Grünen anmahnten, sieht Zierke nicht so. Er glaubt, dass der gefundene Kompromiss auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Vor diesem soll nach dem Willen einiger Kritiker demnächst Verfassungsbeschwerde eingereicht werden.