BVerfG: Wahlcomputer sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat sich ein einer aktuellen Entscheidung gegen den Einsatz von Wahlcomputern ausgesprochen – die derzeitigen Maschinen seien schlicht zu unsicher. Grundsätzlich wäre die Nutzung von Wahlcomputern allerdings möglich.
In der Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Bundestagswahl 2005 erklärte das Gericht, Bürger müssten bei der Stimmabgabe zuverlässig prüfen können, ob die Stimme vom Computer korrekt erfasst wurde, um gezielte Manipulation oder Programmierfehler der Software erkennen zu können. Eine mögliche Lösung sei dem Gericht zufolge etwa ein für den Wähler sichtbares Papierprotokoll.
Die Wahlgeräte der niederländischen Firma Nedap haben allerdings nicht diesen Anforderungen der Bundeswahlgeräteverordnung entsprochen, womit gegen die Transparenz und damit einer der Grundsätze des Wahlrechts verstoßen wurde. Die Wahlcomputer haben rund zwei Millionen Wähler in 39 der insgesamt 299 Wahlkreise in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt genutzt. Die Bundestagswahl 2005 bleibt aber gültig, da es keine Hinweise auf Manipulation oder Fehler in der Software der Wahlmaschinen gibt und zudem der Bestandsschutz der gewählten Volksvertretung dem Wahlfehler überwiegt.
Für Städte und Gemeinden bereitet diese Entscheidung mit Hinblick auf das Superwahljahr 2009 mit der Bundestags- und Europawahl sowie vier weiteren Landtags- und acht Kommunalwahlen Schwierigkeiten, da diese zunehmend Probleme haben, Wahlhelfer zu finden. Zudem hat allein die Stadt Dortmund vor Jahren 290 Wahlcomputer von Nedap gekauft, die nun mehr oder weniger unbrauchbar sind. Noch ist unklar, ob die Geräte nachgerüstet und so an die aktuellen Anforderungen angepasst werden können.
Die Meinungen zu dem Urteil fielen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Der Rechtsexperte der FDP, Max Stadler, glaubt weiterhin an die zukünftige Nutzung von Wahlcomputern, der Durchbruch sei nur „aufgeschoben, nicht aufgehoben“. Der Chaos Computer Club, seit Jahren einer der Wortführer in der Kampagne gegen die Wahlcomputer, zeigt sich zufrieden mit dem Urteil. „Wer jetzt noch mit dem digitalen Zeitgeist oder der angeblich besseren Effizienz elektronischer Wahlen argumentiert, hat nicht verstanden, was das Wesen von Demokratie ist und sollte nicht weiter mit wesentlichen Aspekten des Wahlvorgangs betraut werden", teilte Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Club, in einem öffentlichen Statement mit.
Mit Dank an Robert „derwaldrandfoer“ Schulz
für den Hinweis zu dieser Meldung!