Gesetzentwurf für Kinderporno-Sperrung liegt vor
Der in der vergangenen Woche vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Arbeitsentwurf zu einer Gesetzesänderung zur Regelung der Sperrung von Seiten mit kinderpornographischen Inhalten wird derzeit innerhalb der Ministerien diskutiert, liegt nun aber auch heise online vor.
Demnach handelt es sich bei dem „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet (KBekG, Stand 25. März 2009)“ um eine Erweiterung des Telemediengesetzes um den Paragrafen 8a. Dieser sieht im ersten Absatz vor, dass Provider dazu verpflichtet sind, den Zugang zu den Kinderpornographieangeboten auf der Sperrliste zu erschweren, während im fünften Absatz beschrieben wird, dass „dem BKA eine statistische Auswertung über die Anzahl der abgewehrten Zugriffe pro Tag unter Benennung der Zugriffsziele“ von den Providern übermittelt werden soll.
Der Entwurf enthält außerdem einen zusätzlichen Paragrafen 4a im Bundeskriminalamtgesetz, nachdem das BKA nur Webadressen, die außerhalb der Europäischen Union gehostet werden, auf die Sperrliste setzen darf. Eine Eingrenzung des Gesetzes, die nicht mit den harschen Forderungen von Familienministerin von der Leyen sowie den Aussagen von Alvar C.H. Freude, Vorstandsmitglied des Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft (FITUG) zusammenpassen will. Er kritisierte bereits in der vergangenen Woche die vorgeschlagenen Maßnahmen, weil die meisten der betroffenen Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt aus den USA, Kanada, Australien und Europa – einschließlich Deutschland – kämen. Davon abgesehen müsse das BKA laut dem Gesetzentwurf in der Lage sein, jederzeit den Nachweis erbringen zu können, dass auf den betroffenen Webseiten kinderpornographisches Material enthalten ist.
Die Umsetzung des Gesetztes soll „durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen“ vonstatten gehen, eine exakte Vorgehensweise wird nicht vorgeschrieben. Die Formulierung sei mit Absicht technologieneutral gehalten, räumte das Bundeswirtschaftsministerium in der Entwurfsbegründung ein, weil ein „lückenloses Access-Blocking nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit technisch nicht möglich" sei. Des Weiteren wäre es aufgrund der „rasanten Fortentwicklung der Technik […] nicht zielführend, den Internetzugangsanbietern vorzugeben, wie die Sperrung technisch zu erfolgen hat“. So sollen „alle vorhandenen technischen Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, soweit diese den Diensteanbietern zuzumuten sind und damit kein Eingriff in das durch Art. 10 geschützte Fernmeldegeheimnis verbunden ist“.
Die geplanten DNS-Sperren, die von vielen Seiten scharf als unwirksam kritisiert werden, stellen nach der Begründung des Ministeriums keinen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar, das sei eine „einhellige Auffassung“. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco kritisierte indes dieses Verfahren: Gemäß des Vorstandsvorsitzenden Michael Rotert müsse man „kein Profi sein, um Schlupflöcher zu finden“. Anleitungen zum ungefilterten Surfen dürften seiner Ansicht nach schon bald im Internet kursieren. In Schweden, wo seit vier Jahren auf Sperrlisten aufgeführte Kinderporno-Seiten mit einem Stoppschild versehen werden, äußerte sich der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, enttäuscht über die Ergebnisse der Blockaden, wie der Focus berichtet. So sollen die Sperrmaßnahmen nicht dazu beitragen, „die Produktion von Webpornografie zu vermindern“. Die Anzahl der gesperrten Seiten sei mittlerweile auf 5.000 angestiegen, die Nutzer könnten die Stoppseiten aber ohne weiteres umgehen.