Bundesnetzagentur beendet Festnetz-Regulierung
Die Preisregulierung durch die Bundesnetzagentur wird zukünftig zumindest im Festnetz-Sektor aufgehoben. Mit zwei Entscheidungen hat sich die Institution jetzt sowohl im Vorleistungsbereich als auch im Endkundenbereich teilweise aus der Regulierung zurückgezogen.
So gab die Behörde Ende der vergangenen Woche eine Regulierungsverfügung bekannt, in der die künftigen Grundsätze für die Regulierung der Zusammenschaltung des Telefonnetzes der Deutschen Telekom AG mit den Netzen von Wettbewerbern festgelegt worden sind. Nach dieser Entscheidung ist die Telekom weiterhin zur Durchleitung von Verbindungen durch ihr Netz zum Zwecke der Anrufterminierung in ihrem Netz verpflichtet. Des Weiteren muss der Konzern die Zuführung von Verbindungen aus ihrem Netz zu Netzen der Wettbewerber gewährleisten und insbesondere „Call-by-Call“ und „Preselection“ sowie das Erreichen von Mehrwertdienste-Rufnummern in alternativen Netzen ermöglichen.
Bei den Pflichten hat sich somit nichts verändert. Mit Blick auf die Rechte darf man sich in der Bonner Telekom-Zentrale aber fortan über eine freie Hand freuen: So ist der Ex-Monopolist im Rahmen der erwähnten Verfügung für Transitleistungen, die über ihr Netz abgewickelt werden, weitgehend aus der Regulierung entlassen worden, was bedeutet, dass das Unternehmen das Preisgefüge für Dienstleistungen, die von dritten Anbietern über das Telekom-Netz abgewickelt werden, weitgehend frei gestalten kann.
Der Grund für diesen ersten Teil der Aufhebung von Regulierung im Telekommunikationssektor ist laut Mitteilung der Bundesnetzagentur auf die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs zurückzuführen: „Aufgrund einer umfangreichen Marktuntersuchung ist die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis gekommen, dass Transitleistungen zwischen verschiedenen Netzen wegen der mittlerweile existierenden alternativen Netzinfrastrukturen auch von anderen Anbietern erbracht werden können und daher bezüglich solcher Netzdurchleitungen keine beträchtliche Marktmacht der DT AG mehr besteht“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.
Während die soeben erwähnte erste Änderung zunächst ausschließlich die weiteren Anbieter von Telekommunikationsprodukten in Deutschland betrifft, stellt die Aufhebung der Regulierung des Festnetz-Sektors einen Schritt dar, der den Otto-Normalverbraucher direkter betrifft: „Mit einer weiteren Entscheidung der Bundesnetzagentur wurde die Telekom auch im Bereich der nationalen Festnetzverbindungen auf der Endkundenebene aus der Regulierung entlassen“, heißt es in der Mitteilung. Dies bedeutet, dass die Telekom Endkundenpreise für Festnetztelefonate unabhängig von der Bundesnetzagentur gestalten darf. Auch hier wurde im Rahmen einer Marktanalyse festgestellt, dass dieser Markt nicht mehr regulierungsbedürftig ist, weil inzwischen eine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb besteht.
„Mit diesen beiden Entscheidungen bestätigen wir einmal mehr, dass die Bundesnetzagentur nicht starr an der Regulierung festhält, sondern sich dort zurückzieht, wo die Rahmenbedingungen dies zulassen. Insofern werden wir die weitere Entwicklung genau beobachten“, betonte Kurth.