Grüne und FDP gegen Netzsperren
Sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch die FDP haben sich erneut gegen den von Familienministerin Ursula von der Leyen initiierten Gesetzentwurf ausgesprochen, der die Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten vorsieht.
So will die Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie, Recht und Innere Sicherheit der Grünen in Baden-Württemberg die Ablehnung der Internetsperren als Thema in den Wahlkampf für die kommende Bundestagswahl aufnehmen. Zwar unterstützt die Partei den Kampf gegen Kinderpornographie in jeglicher Hinsicht, die „jetzt auf den Weg gebrachten Access-Sperren“ hält man allerdings für einen falschen Schritt. Es sei zweifelhaft, ob die Sperren dazu führen, dass „der Markt für Kinderpornografie zusammenbricht“, so die Einschätzung der Grünen in dem entsprechenden Antrag.
Des Weiteren bezeichnete man den Gesetzentwurf als reine Symbolpolitik, unter anderem weil einige Provider von der Reglung ausgeschlossen sind. Stattdessen schließt man sich den Forderungen der Mitglieder von Mogis („Missbrauchsopfer gegen Internetsperren“) an, die verlangen, gegen den Missbrauch an sich vorzugehen und nicht lediglich die Verbreitung von entsprechendem Material einzuschränken. Die Grünen befürchten indes, dass durch die Sperren die Bemühungen um Löschung entsprechender Inhalte von ausländischen Seiten sowie Verfolgung von Tätern ersetzt werden könnte.
Zudem warnen die Grünen vor der Etablierung eines nicht kontrollierbaren Zensurmechanismus, der auch auf weitere Inhalte ausgeweitet werden könnten. Als Beispiele nennt man Glücksspielseiten, Tauschbörsen oder rechtsradikale Internetangebote, die seit dem Start der Diskussion über die Netzsperren als mögliche zukünftige Kandidaten in Frage kommen. Außerdem sieht man die Gefahr, dass stetige neue Ansprüche gestellt werden, sofern das Zensurwerkzeug erstmal verfügbar ist, weswegen diese „unabhängig vom Ziel, das mit ihrem Einsatz verfolgt wird, abzulehnen“ sind.
Die Nordrhein-Westfälische FDP hat sich auf dem Landesparteitag in Bielefeld ebenfalls von dem Gesetzentwurf der Familienministerin Ursula von der Leyen distanziert und gegen „eine Zensur des Internets anhand von durch die Exekutive erstellten Listen mit zu sperrenden Adressen“ ausgesprochen. Den Antrag mit dem Titel „Keine Zensur des Internets“ reichte der Jugendverband Junge Liberale ein. Darin wird beschrieben, dass „jegliche ungeprüfte und unbefristete Zensur von Kommunikationswegen wie dem Internet sowie Inhalten“ weder mit dem Grundgesetz noch mit dem „liberalen Weltbild“ der Partei zusammenpasse.
Demnach übernehme das Bundeskriminalamt (BKA) durch das Gesetz „die Anordnung einer solchen Zensur“, obwohl laut Grundgesetz es einzig der Justiz obliegt, die Verbreitung von Inhalten zu untersagen. Dem BKA dürfe „unter keinen Umständen die Kompetenz zugesprochen werden“, stattdessen fordert man für die Bekämpfung von Straftaten im Internet eine besser ausgebildete Polizei sowie stärkere Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden auf internationaler Ebene.