Verfassungsgericht soll über Netzsperren entscheiden
Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, der infolge der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt zur Piratenpartei wechselte, will vor dem Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz überprüfen lassen.
Das Zugangserschwerungsgesetz regelt dabei die Einrichtung von Filterlisten, die durch das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt und von einem Gremium überprüft werden, das vom Bundesdatenschutzbeauftragten bestellt wird. Die auf diesen Filterlisten aufgeführten Internetseiten sollen dann per DNS-Sperre von den Providern insofern unzugänglich gemacht werden, als dass der Zugriff ohne kosmetischen Eingriff in die Interneteinstellungen nicht mehr möglich ist. Von Kritikern wird der in der jüngeren Phase der Diskussion zum Spezialgesetz gewandelte Vorstoß von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen stark kritisiert, da er lange Zeit nicht zur Löschung der beanstandeten Inhalte verpflichtete und die Errichtung einer Zensurinfrastruktur im Internet einläutet.
Jörg Tauss, einer der umstrittensten Gegner des Zugangserschwerungsgesetzes und ehemaliger Abgeordneter der SPD, will nun vor dem Bundesverfassungsgericht in einem Organstreitverfahren überprüfen lassen, ob die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag rechtmäßig war. Er beanstandet dabei insbesondere, dass der vormalige Gesetzesentwurf innerhalb weniger Tage essentiell geändert aber nicht in einer neuerlichen 1. Lesung diskutiert wurde. Dementsprechend wird sich das Bundesverfassungsgericht noch nicht mit inhaltlichen Fragen des Zugangserschwerungsgesetzes befassen, obgleich entsprechende Klagen bereits von verschiedenen Seiten angekündigt wurden.