Köhler kann Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnen
Das sogenannte „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“, kurz Zugangserschwerungsgesetz, könnte alsbald in Kraft treten. Bisher fehlt noch die Unterschrift des Bundespräsidenten Horst Köhler, da bis gestern die EU-Kommission in einem Notifizierungsverfahren hätte Einspruch erheben können.
Aus Brüssel wurden in der dreimonatigen Frist jedoch keine Widerworte laut, sodass das Gesetz nun der letzten deutschen Instanz vorgelegt werden kann. An den Bundespräsidenten appellierten Gesetzesgegner bereits vor Monaten mit der Bitte, das Zugangserschwerungsgesetz bereits aus formalen Gründen nicht zu unterschreiben. Es sei nicht rechtmäßig zustande gekommen und könne bestenfalls eine kosmetische Wirkung haben. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen kündigte hingegen an, ihr Ziel auch nach den Wahlen weiter zu verfolgen. Sie ist auch weitergehenden Gesprächen über Web-Sperren in anderen Bereichen als der Kinderpornografie nicht abgeneigt, wie sie unlängst verlauten ließ.
Ohne die Unterschrift des Bundespräsidenten erhält das Zugangserschwerungsgesetz noch keine Gültigkeit. Mit ihr könnten die DNS-Sperren aber zügig Einzug halten, da sich die größten fünf deutschen Provider ohnehin auf diese Sperren vorbereiten. Sie verpflichteten sich in einem freiwilligen Vertrag mit dem Bundesfamilienministerium bereits im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung zu technisch ähnlichen Verfahren, um kinderpornografische Inhalte schwerer zugänglich zu machen. Sperren aufgrund dieser Verträge sind für Mitte Oktober angesetzt.