Auch Spanien will illegale Webinhalte sperren

Benjamin Beckmann
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Erst vor gut einer Woche ist in Frankreich das „Three-strikes“-Gesetz in Kraft getreten, in Neuseeland werden entsprechende Gesetzesvorhaben vorangetrieben und in Großbritannien ist eine Diskussion über die Verschärfung des französischen Vorbildes entfacht.

Jetzt gesellt sich Spanien, initiiert durch die Kultusministerin Ángeles González-Sinde, mit einem eigenen Vorschlag dazu: Webseiten, die illegale Inhalte in Form von Audio, Video oder Software anbieten, sollen gesperrt werden. Eine Kommission für geistiges Eigentum soll im Kultusministerium als Vermittlungsstelle eingesetzt werden. Diese soll Beschwerden entgegennehmen und die Sachverhalte prüfen. Im Gegensatz zu einem älteren Vorschlag ist nun die Entscheidung eines Richters notwendig, welcher innerhalb von vier Tagen ein Urteil vorlegen muss. Verläuft die Prüfung des Gesetzesentwurfes positiv, so soll das fertige Gesetz noch im Februar verabschiedet werden.

Der Plan der spanischen Regierung und die Diskussion darum erinnern dabei stark an die Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz in Deutschland. Eben jenes Gesetz wurde zur Unterbindung von kinderpornographischen Inhalten im Internet auf den Weg gebracht, erntete jedoch viel Kritik, da Viele der Ansicht sind, man könne die DNS-Sperren zu leicht umgehen.

Ähnlich wie in Deutschland gab es auf der iberischen Halbinsel außerdem Probleme mit der Kontrolle über die Komission, welche über die Sperren entscheidet. Hierzulande wurde ein Aufsichtsgremium geschaffen; in Spanien hat man den Sachverhalt korrekt gelöst, indem man die Justiz miteinbezogen hat.

Wir danken Maurice Melius für
das Einsenden dieser Meldung.

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