Italien will Video-Uploads mit Erlaubnispflicht belegen
In Italien tobt derzeit eine heiße Diskussion um staatliche Regulierungspläne, die den Video-Upload eines jeden Internetnutzers des Landes betreffen. Das Hochladen von bewegten Bildern soll dort nämlich bald unter staatliche Kontrolle gestellt werden.
Die Regierungspläne sehen dabei vor, dass das Hochladen von Videos und Bildern – auch ohne Ton – nur mit Erlaubnis des Telekommunikationsministeriums gestattet sei. Dies wäre mit einer staatlichen Lizenz gleichzusetzen, wie sie etwa für Fernsehsender gilt. Im Kern ergeben sich die neuen Gesetzespläne auch aus einer EU-Vorgabe, die neue Regelungen für TV-Werbung und Product Placement festlegt. So wurden die seit 1997 geltenden Vorgaben zum Jahresende hin auch auf neue Medien wie Internet-Streaming-Dienste und andere TV-ähnliche Inhalte erweitert. Private Internetseiten sind von der EU-Vorgabe jedoch explizit ausgenommen.
Gerade Privatpersonen soll die nationale Gesetzgebung nun aber betreffen. Jeder Upload müsse demnach überprüft werden, worin Kritiker eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit sehen. Italien stelle sich mit diesen Plänen auf eine Linie mit den Zensoren aus China, Nordkorea und dem Iran, so etwa Vertreter der Opposition. Auch nationale Organisationen wie der Verein Articolo 21, der sich auf den Artikel 21 der italienischen Verfassung – das Recht auf freie Meinungsäußerung - beruft, kritisieren die Gesetzespläne. Articolo 21 vergleicht die aktuellen Pläne mit früheren Versuchen, italienischen Bloggern den gleichen Rechten und Pflichten wie Zeitungen zu unterwerfen und sie so faktisch mundtot zu machen. Auch Silvio Berlusconi selbst wird als insgeheimer Nutznießer der Pläne ausgemacht. Der italienische Ministerpräsident ist selbst Besitzer der größten nationalen Medienanstalt und steht oft für seine restriktive Medienpolitik in der Kritik.